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preparatory:AB 136906

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte festhalten, dass ich beide Reformprojekte als unverzichtbar betrachte, dass ich aber auch der Meinung bin, man sollte separat darüber befinden und die Ehepaarbesteuerung gemäss den Anträgen der Kommission und dem Beschluss des Ständerates durchführen.

Es gibt Kriterien, nach denen wir bei der Finanzplanung gewisse Einnahmen oder Ausgaben einzustellen pflegen. Das hängt damit zusammen, in welchem Stadium sie sind, wie weit fortgeschritten die Beratung in den Räten ist. In diesem Falle scheint es mir einfach wichtig zu sagen, dass wir die Ehepaarbesteuerung, die bereits vorher in der Vernehmlassung war und "fortgeschrittener" war, in die Finanzplanung einbauen konnten. Dagegen haben wir bei der Unternehmenssteuerreform II, wo ja eine Abweichung zwischen der bundesrätlichen und der ständerätlichen Version bestand, erst die möglichen Einnahmensverluste vorgesehen; sie sind aber auf jeden Fall in der neuen Finanzplanung drin. Ich denke, dass wir die 70 Millionen Franken relativ leicht verschmerzen können, aber wir müssen das in der Finanzplanung noch berücksichtigen.

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