AB 137017
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-15
Wortprotokoll
Es war der gesamten Kommission die ganze Zeit klar, dass wir ein Waffengesetz schaffen wollen, das der Bevölkerung Schutz und Sicherheit bietet. Und es ist so, dass wir diesem Grundsatz auch in diesem Artikel 18a nachgelebt haben. Wenn wir feststellen, dass man dem Besitzer die Markierung - und es geht ausschliesslich um die Markierung - einer Waffe nicht zumuten kann, so aus administrativen Überlegungen oder Überlegungen bezüglich Aufwand und Ähnlichem. Wir mussten eben auch feststellen, dass eine solche Markierung der Sicherheit der Bevölkerung absolut nicht dienen würde. Es spielt in diesem Zusammenhang auch keine Rolle, dass man, wie das vorhin von einer Fraktionssprecherin gemacht wurde, darauf hinweist, dass ja nur ein Teil dieser Waffenmenge für den aktiven Militäreinsatz benutzt wird. Das ist hier in diesem Artikel 18a sicher nicht die Frage.
Es wurde auf verschiedenste Dinge hingewiesen. Ich möchte Ihnen einfach auch noch beliebt machen zu überlegen, dass Herr Lang zwar Recht hat, wenn er sagt, dass Autos auch ein Nummernschild brauchen, aber dass auch gesagt sein muss, dass Oldtimerfahrzeuge, die nicht mehr im Verkehr sind, auch kein Nummernschild haben. So ist es mit gewissen Waffen eben auch. Waffen, die reine Ausstellungsobjekte sind, jetzt noch nachträglich markieren zu wollen schiesst nach Ansicht der Kommissionsmehrheit über das Ziel hinaus.
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Wenn wir zulassen würden, dass durch Amateure wesentliche Waffenbestandteile markiert würden - auf irgendeine Art und Weise, durch Amateure, durch Leute, die dies nicht können -, dann würden wir ein Sicherheitsproblem schaffen; ein Sicherheitsproblem unter anderem für die Schützen und die Umgebung der Schützen, weil heute eine Waffe ein Hochleistungsgerät ist, an dem nicht jeder schrauben, bohren, fräsen oder daran drehen sollte, wie es ihm gerade passt.
Ich bitte Sie, auch dies in Ihre Überlegungen einzubeziehen und auch hier der satten Mehrheit der Kommission zu folgen.