preparatory:AB 137060
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-15
Wortprotokoll
Ja, die 80 Prozent Teilbesteuerung waren das Projekt des Bundesrates, der damals davon ausging, dass keine qualifizierte Beteiligung eingeführt wird. Er machte vielmehr die Überlegung: Aktienkapital ist gleich Risikokapital; das gilt für alle Anteilseigner - alle! Auch für denjenigen, der nur eine Aktie hat. Und dann haben Sie, in beiden Räten, auf diese Steuerreform fokussiert und sich auf eine Steuerreform für KMU konzentriert. Es ist eben nicht so, dass hier, wie vorhin gesagt wurde, die ganz Grossen profitieren. Das stimmt eben nicht. Denn die Grossen sind ja diejenigen, die an grossen Unternehmen wenige Aktien besitzen. Die Grossen hätten in der Tat profitiert, wenn wir die Vorlage des Bundesrates umgesetzt hätten.
Nun haben Sie eine qualifizierte Beteiligung von 10 Prozent eingeführt. Unter diesen Vorzeichen gelten die 80 Prozent dann auch nicht mehr. Es ist ein neues Konzept entstanden, welches heisst: qualifizierte Beteiligung von 10 Prozent und Teilbesteuerungssatz zwischen 60 und 90 Prozent. Sie haben heute 60 Prozent vorgeschlagen, das ist Ihr Konzept.
Zu den Ausfällen: In der Tat war der Entwurf des Bundesrates, wie wir ihn in der Botschaft vorgeschlagen hatten, so ausgelegt, dass die Ausfälle wesentlich grösser gewesen wären; sie wären über 700 Millionen Franken gewesen. Jetzt, mit dem Teilbesteuerungssatz von 60 Prozent, liegen sie, wie ich vorher gesagt habe, noch bei etwa 400 Millionen Franken für Bund und Kantone zusammen. Sie fallen also bedeutend geringer aus, als dies bei der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates der Fall gewesen wäre.