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preparatory:AB 137171

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-03-19

Wortprotokoll

Ich teile die Meinung des Interpellanten, dass auf eine 1.-August-Feier auf dem Rütli nicht verzichtet werden sollte. Ich teile ebenfalls seine Meinung, dass man in Zukunft darauf achten sollte, dass diese Feiern in einem begrenzten Rahmen organisiert und nicht mit einem derart umfangreichen Sicherheitsaufgebot durchgeführt werden, wie dies in den beiden letzten Jahren der Fall war.

Der Bundesrat will sich nicht an einer 1.-August-Feier auf dem Rütli beteiligen. 1.-August-Feiern sind in unserem Land eine Angelegenheit von Gemeinden, von regionalen Organisationen oder von Privaten. Es wäre gefährlich, wenn der Bundesrat mit einer Unterstützung der 1.-August-Feier auf dem Rütli den Anschein erwecken würde, dass dort eine Bundesfeier stattfindet. Die Durchführung einer "Bundesfeier" wurde bis jetzt stets abgelehnt.

Der Bundesrat möchte sich auch nicht in die Zuständigkeitsordnung der Kantone im Bereich der Sicherheit einmischen. Der Fall bezüglich Rütli liegt nicht gleich wie beim WEF, wo die Schweiz durch internationale Verpflichtungen eine Sicherheitsaufgabe wahrzunehmen hat. Der Bundesrat ist aber durchaus bereit, die Innerschweizer Kantone subsidiär zu unterstützen, wie er dies auch in den vergangenen Jahren gemacht hat.

Ich glaube aber schlussendlich, dass sich aufgrund einer guten Absprache zwischen der Rütlikommission und den Innerschweizer Kantonen in Zukunft eine würdige 1.-August-Feier, in einem begrenzten Rahmen, organisieren lässt, die auch völlig frei durchgeführt werden kann und nicht von rechtsextremen Kreisen gestört werden wird.