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preparatory:AB 137657

Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Mit der ersten Tranche der Unternehmenssteuerreform II konnten wir bereits in der Frühjahrssession wichtige Weichenstellungen vornehmen. Bei der Vorlage, welche wir heute diskutieren, geht es um ebenso sinnvolle Entlastungen für Personenunternehmen. Wie Sie wissen, vertrete ich diese Anliegen auch als Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbandes.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Personenunternehmen ist nicht zu unterschätzen. Ein grosser Teil der KMU ist als Personenunternehmen organisiert. Gemäss Betriebszählung im sekundären und tertiären Sektor von 2001 sind 65 Prozent der rund 300 000 kleinen und mittleren Betriebe Personenunternehmen. Sie wissen es: Neun von zehn KMU in unserem Land sind Mikrounternehmen mit weniger als zehn Arbeitsplätzen. Praktisch alle Landwirtschaftsbetriebe haben die Rechtsform einer Personenunternehmung. Rund einen Viertel unserer Arbeitsplätze haben wir diesen Personenunternehmen zu verdanken. Diese Steuerreform muss auch bei den Personenunternehmen gezielte Entlastungen, insbesondere im Bereich der Geschäftsübergabe und der Nachfolgeregelung, bringen. Heute bestehen zahlreiche [PAGE 427] steuerliche Barrieren für eine zeitgerechte und finanzierbare Nachfolgeregelung in KMU-Familienunternehmen. Betroffen sind insbesondere das Gewerbe und die Landwirtschaft. Ihre vorberatende Kommission hat sich für eine Milderbewertung der Liquidationsgewinne bei einer Geschäftsaufgabe ausgesprochen. Erreicht würde dies, indem die Liquidationsgewinne neu getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden.

Allerdings sind bezüglich Verzinsung noch Fragen offen geblieben. Diese sollten im Rahmen der nationalrätlichen Beratung nochmals angeschaut werden. Für uns ist es ausserdem wichtig, dass die Übertragung von Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen möglichst bald erleichtert wird. Kleine und kleinste Gewerbetreibende beziehungsweise Einzelfirmen werden heute, nach der Überführung eines Grundstücks vom Geschäfts- ins Privatvermögen, steuerlich ungebührlich belastet. Um hier Abhilfe zu schaffen, soll die Besteuerung der stillen Reserven beim Altersrücktritt so lange aufgeschoben werden, wie das investierte Kapital dem Unternehmen nicht entzogen bzw. die Liegenschaft nicht tatsächlich veräussert wird. Die Steuer muss also erst dann bezahlt werden, wenn tatsächlich Geld fliesst. Damit soll insbesondere die Verpachtung von Betrieben ermöglicht werden.

Mit der laufenden Unternehmenssteuerreform wollen wir schädliche Steuerärgernisse aus dem Wege schaffen, das Risikokapital entlasten und gezielte Verbesserungen für Personenunternehmen herbeiführen. Insgesamt schaffen wir damit wichtige Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung.

Ich bitte Sie einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und in der Detailberatung den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.