Lexipedia

preparatory:AB 138289

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Es gibt in diesem Saal noch einige wenige Kolleginnen und Kollegen, die den Zusammenbruch der damaligen Swissair miterlebt haben. Es ist in der Tat so, dass diese Revision, diese Vorlage, im Wesentlichen auf den Zusammenbruch der Swissair zurückgeht. Inzwischen sind schon weit über zehn Jahre vergangen, und die Revision ist noch nicht abgeschlossen. Die Vorlage hat also einen langen Weg hinter sich.

Wir sind Erstrat. Wie bereits von den Kommissionssprechern darauf hingewiesen worden ist, sind wir 2011 nicht auf die Vorlage eingetreten; die SP war damals wesentlich dafür verantwortlich. Die SP hat den damaligen Nichteintretensentscheid massgebend mitgetragen, und zwar deshalb, weil der Interessenausgleich nicht gesichert war. Das hat sich jetzt mit den Beratungen im Ständerat massgeblich geändert, und das hat nun auch zu einer Neupositionierung der SP in der Frage des Eintretens geführt.

Es ist richtig, Frau Amherd hat darauf hingewiesen, dass eine Sanierung immer verschiedenste Interessen tangiert. Das gilt auch für diese Revision. Es gibt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Interessen der Unternehmung, der Gläubiger, des Staates, der Lieferanten usw. Es ist für uns klar, dass die Revision des Sanierungsrechtes einen Ausgleich der Interessen sicherstellen muss. Für uns ist die Stellung der Lohnabhängigen zentral. Die Lohnabhängigen sind von einer Sanierung am meisten betroffen. Auf der einen Seite sind sie vom Verlust des Arbeitsplatzes bedroht, auf der anderen Seite, wenn eine Sanierung gelingt, ist es auch möglich, ihre Arbeitsplätze zu sichern. Deswegen ist es für uns zwingend, dass die Neuordnung des Sanierungsrechtes die Rechte der Lohnabhängigen schützt und die Chancen zur Sanierung verbessert.

Die Schlüsselartikel sind, es haben bereits verschiedene Redner und Rednerinnen darauf hingewiesen, die folgenden:

Die heutige Bestimmung, Artikel 333 OR, stellt sicher, dass bei der Übertragung eines Betriebsteils die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Nachfolgebetrieb übergehen. Diese Bestimmung soll nun mit der vorliegenden Revision nach dem Vorschlag des Bundesrates aufgeweicht werden, indem es für die Übernahme der Beschäftigten die Zustimmung des Erwerbers braucht. Das ist für die SP ein nur schwer zu akzeptierendes Gebot, ein schwer zu akzeptierender Vorschlag. Wir haben das in der Fraktion intensiv diskutiert, und es ist aus Sicht der SP klar: Wir können eine derartige Aufweichung der Rechte der Lohnabhängigen im Sanierungsfall nur tolerieren, wenn auf der anderen Seite mit dieser Vorlage ganz klar eine Sozialplanpflicht eingeführt wird.

Was ist das nun für eine Sozialplanpflicht, die uns unterbreitet wird? Es ist eine Schmalspurlösung. Sie betrifft nur Unternehmungen mit 250 und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das heisst, sie gilt für weit weniger als 1 Prozent aller Unternehmungen in der Schweiz - es sind 0,37 Prozent. Wer also hier den Untergang der Schweiz oder des liberalen Rechts befürchtet, wie ich das vonseiten der Freisinnigen vermute, der liegt völlig schief. Die Sozialplanpflicht ist ja auch keine materielle Vorgabe im Entwurf des Bundesrates, sondern eine blosse Verhandlungspflicht und nachher verbunden mit einem Schiedsurteil.

Für uns ist klar: Wenn diese Sozialplanpflicht aus der Vorlage herausfällt, werden wir die ganze Vorlage ablehnen. Deswegen ist es für uns entscheidend, wie die Detailberatung zu diesen Schlüsselbestimmungen ausgeht.

Den übrigen Punkten dieser kleinen Revision des Sanierungsrechtes stimmen wir zu. Dazu gehört insbesondere, dass die Nachlassstundung nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder Konkurs enden muss. Wir begrüssen auch, dass die Gläubiger bessergestellt werden. Wir unterstützen auch die Lösung, wonach die öffentliche Hand mit Mehrwertsteuerforderungen nicht mehr privilegiert ist. Dieser Beschluss der seinerzeitigen Revision war sowieso falsch.

Damit zusammenfassend: Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage, aber wir werden schlussendlich nur zustimmen, wenn der Arbeitnehmerschutz qualitativ nicht verschlechtert wird.