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preparatory:AB 138527

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-11

Wortprotokoll

Es geht hier in Artikel 49 Absatz 3 um Ausnahmen.

Der Bundesrat hat ja sowohl bei den Waren wie bei den Dienstleistungen gesagt, dass er eine strenge Vorschrift wolle, wobei er aber auch entsprechende Ausnahmen zulassen wolle. Bei den Lebensmitteln haben wir ja die strenge Vorschrift beschlossen, weshalb ich bei Artikel 48d Buchstabe b meinen Minderheitsantrag zurückgezogen habe. Das ist angesichts unserer Entscheidungen auch konsequent.

Wenn wir nun weiterhin konsequent sein wollen, sollten wir dem bundesrätlichen Entwurf folgen. Ich sage es noch einmal: Der Bundesrat will überall strenge Regeln, wobei er aber auch entsprechende Ausnahmen zulassen will. Folgerichtig müssten wir bei Artikel 49 Absatz 3 eben auch dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen und entsprechende Ausnahmen zulassen - auch bei den Dienstleistungen.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, damit wir vom System her konsequent bleiben.

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