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preparatory:AB 138903

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02

Wortprotokoll

Auch diese Motion geht auf die Untersuchungen der GPK im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise und dem Datenaustausch von UBS-Kundendaten mit den USA zurück. In ihren Untersuchungen kommt die GPK, was den Gläubigerschutz und die Gläubigerentschädigung wegen Vermögensminderungen betrifft, unter anderem zur folgenden Feststellung: "Angesichts der Ereignisse im Fall UBS und ihren diesbezüglichen Feststellungen beantragen die GPK dem Parlament, den Bundesrat zu beauftragen, eine Revision der Artikel 164 und 165 StGB vorzuschlagen, damit deren Anwendbarkeit auf Grossunternehmungen erweitert wird, falls diese aufgrund ihrer Systemrelevanz für die schweizerische Volkswirtschaft und für die Finanzstabilität durch staatliche Interventionen vor ihrem Untergang bewahrt werden müssen."

In seiner ersten Antwort macht der Bundesrat geltend, mit der geforderten Änderung der beiden Artikel im StGB würden zwei Kategorien von Tätern geschaffen, und eine solche rechtsungleiche Behandlung lasse sich sachlich nicht rechtfertigen.

Der Ständerat hat die gleiche Motion am 23. September 2010 trotz der Einwände des Bundesrates einstimmig angenommen. Der Berichterstatter hatte den Bundesrat im Ständerat insofern kritisiert, als der Bundesrat eine rein juristische Beurteilung des Anliegens vorgenommen und die rechtspolitische Forderung, die für die GPK-SR im Vordergrund stehe, nicht berücksichtigt habe.

Die GPK des Nationalrates hat die Beurteilung des Ständerates übernommen. Wir zeigen im umformulierten Text einen Weg auf, der dem Bundesrat eine gute Möglichkeit bietet, das Anliegen so umzusetzen, dass auch die rechtspolitische Forderung berücksichtigt wird.

Ich bitte Sie, diese geänderte Motion anzunehmen.

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