preparatory:AB 139298
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-14
Wortprotokoll
Es ist völlig unbestritten, dass wir einen Transport von Schlachttieren durch die Schweiz ablehnen. Die Tierschutzverordnung hält das fest. Der Bundesrat hat in den Debatten immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass die Verordnung das richtige Gefäss ist und dass es nicht notwendig ist, das Verbot auf Gesetzesstufe festzuschreiben. Ich erinnere Sie daran, dass wir die Verordnung auf den 1. April 2011 zum letzten Mal verschärft und damit den Transport von Schlachtgeflügel und von Schlachtpferden unterbunden haben. Es besteht keine Notwendigkeit, das Verbot auf Gesetzesstufe festzuschreiben.
Zu Ihrer Frage, Herr Ständerat Föhn: Es gibt heute keine Bahntransporte mehr. Das ist also kein wesentliches Kriterium. Ich bin auch der Meinung, dass wir in diesem Land wichtigere Probleme zu lösen haben. Eigentlich sollten wir keine Verschärfungen vornehmen, die nicht zwingend nötig sind.
So gesehen, bittet Sie der Bundesrat, das Verbot auf Verordnungsstufe zu belassen.