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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-11

Wortprotokoll

Bevor wir zum heutigen Wahlgeschäft kommen, verabschieden wir uns von den beiden Herren Bundesrichtern Aldo Borella und Roland Schneider.

Herr Bundesrichter Aldo Borella schloss seine Studien in Lausanne ab und war anschliessend zwei Jahre als Jurist im Bundesamt für Zivilluftfahrt tätig, bevor er 1974 Gerichtsschreiber am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern wurde. Mit diesem Wechsel hatte er offensichtlich seine Berufung gefunden, denn hier, am Eidgenössischen Versicherungsgericht, bleib er bis heute. Zuerst war Aldo Borella fast zwanzig Jahre lang Gerichtsschreiber. Dann schloss er ein Nachdiplomstudium ab, welchem eine Dissertation an der Universität Genf folgte. Von 1986 bis 1988 war Aldo Borella zudem stellvertretender Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Lausanne.

Vor fast genau zwanzig Jahren, am 15. Dezember 1993, wählte ihn die Vereinigte Bundesversammlung zum ordentlichen Richter am Eidgenössischen Versicherungsgericht. In den Jahren 2002 und 2003 amtete er als dessen Vizepräsident; in den beiden darauffolgenden Jahren präsidierte er das Gericht. Auch nach der Fusion des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes mit dem Bundesgericht im Jahr 2007 blieb er dem Sozialversicherungsrecht und dem Standort Luzern treu. Er ist bis heute Mitglied der II. Sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes.

Es sind vor allem drei Eigenschaften, die Bundesrichter Aldo Borella auszeichnen: Erstens ist er eine Richterpersönlichkeit mit einem ausgeprägten Sinn für ausgewogene und vernünftige Lösungen. Nie verliert er sich im Dickicht des versicherungsrechtlichen Normengeflechts. Die Rechtsprechung betrachtet er als Ganzes. Aus seiner Sicht gibt es nicht "richtige" oder "falsche" Urteile; vielmehr sollen die Urteile sich zu einer widerspruchsfreien und voraussehbaren Gerichtspraxis zusammenfügen. Zweitens bereicherte Aldo Borella das Gericht mit seiner perfekten Dreisprachigkeit, die ihn für seine Kolleginnen und Kollegen und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Stufen zu einem verlässlichen Ansprechpartner machte. Und drittens sind seine Liebenswürdigkeit und Kollegialität zu nennen, die er auch in den umstrittensten Fällen hochhielt. Herr Aldo Borella wird das Bundesgericht auf Ende dieses Jahres verlassen. (Beifall)

Zwei Monate später, Ende Februar 2014, wird Herr Bundesrichter Roland Schneider in den Ruhestand treten. Roland Schneider absolvierte seine Studien in Zürich und Genf, bevor er 1975 das Anwaltspatent des Kantons Thurgau erlangte. 1977 dissertierte er an der Universität Zürich und nahm eine Tätigkeit als Anwalt auf. Daneben war er als ausserordentlicher Gerichtsschreiber an verschiedenen Bezirksgerichten im Kanton Thurgau tätig. Im Jahr 1986 gab Roland Schneider sein eigenes Anwaltsbüro in Weinfelden auf, da er zum Vizepräsidenten des thurgauischen Obergerichtes gewählt wurde. Dieses Amt hatte er bis zu seiner Wahl an das Bundesgericht am 16. Dezember 1987 inne.

Bundesrichter Schneider war bis Juli 1996 Mitglied der I. Zivilabteilung. Seit 1996 ist er Mitglied des Kassationshofes, der mit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes in "strafrechtliche Abteilung" umbenannt wurde. In den Jahren 2003 bis 2008 präsidierte er diese Abteilung. Ferner gehörte er von 1991 bis 1996 dem sogenannten Bundesstrafgericht an und von 1999 bis 2004 dem ausserordentlichen Kassationshof, der auf diesen Zeitpunkt aufgehoben wurde. Zudem war Roland Schneider von 1993 bis 2001 Mitglied der Rekurskommission des Bundesgerichtes und wirkte 2001 als deren Präsident.

Herr Bundesrichter Schneider hat sein Amt mit besonderem Engagement ausgeübt. Mit Gerechtigkeitssinn, Blick für das Ganze und der Fähigkeit zu pragmatischem Vorgehen übte er die Aufgabe eines höchsten Richters ausgezeichnet aus. Die Anliegen der Rechtsuchenden wie auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren ihm dabei stets ein grosses Anliegen. Die hohen Anforderungen, die er an sich selbst und an sein Umfeld stellt, sind nicht Selbstzweck, sondern dienen der Qualität, die von einem obersten Gericht verlangt wird. (Beifall)

Sehr geehrter Herr Borella, sehr geehrter Herr Schneider, im Namen der Vereinigten Bundesversammlung bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre engagierte Arbeit und wünsche Ihnen für den neuen Lebensabschnitt alles Gute!

Damit kommen wir zur Wahl eines hauptamtlichen Mitgliedes des Bundesgerichtes. Den Nachfolger von Herrn Bundesrichter Aldo Borella haben wir bereits in der letzten Session gewählt. Wir wählen nun den Nachfolger von Herrn Bundesrichter Roland Schneider. Die Gerichtskommission, unterstützt von allen Fraktionen, schlägt Ihnen Herrn Yves Rüedi zur Wahl vor. Sie haben einen Bericht der Kommission erhalten.

Ich bitte die Stimmenzähler, die Wahlzettel zu verteilen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Zettel nur am Platz abgegeben werden. Nachträglich werden keine Wahlzettel mehr verteilt.

[VS]