AB 139720
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-15
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, obwohl wir in der Differenzbereinigung sind, da und dort ein bisschen ausführlicher zu sein, weil wir doch eine rechte Anzahl neuer Ratsmitglieder haben und dieses Geschäft - ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative - ein sehr wichtiges Geschäft ist.
Sie haben vielleicht schon der Fahne entnommen, dass wir uns in der Kommission praktisch überall einig waren; es gibt einen einzigen Minderheitsantrag. Wir haben aber grosse Differenzen zur politischen Auffassung im Nationalrat. Darum werde ich Ihnen jeweils auch erläutern, warum die Kommission sich nicht dem Nationalrat angeschlossen hat, sondern in verschiedenen Punkten entweder neue Formulierungen gefunden hat oder an den Beschlüssen unseres Rates festhält.
Vielleicht noch eine kurze Rückblende: Der Bundesrat entschied am 20. Januar 2010, der sogenannten Landschafts-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Ständerat begrüsste dieses Vorgehen, und zwar aufgrund der Überlegung, dass die Anliegen der Initiative, die grundsätzlich in die richtige Richtung zielen, mit einer Revision des Raumplanungsgesetzes doch rascher und besser erfüllt werden können. Der Ständerat bemühte sich bei der Beratung der bundesrätlichen Vorlage im Herbst des vergangenen Jahres sehr, die Vorlage so zu verbessern, dass daraus ein wirklich griffiger indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative wird. So nahm er insbesondere eine ausgebaute Regelung zur Mehrwertabgabe sowie eine ausdrückliche Verpflichtung zur Redimensionierung zu grosser Bauzonen ins Gesetz auf. Der Nationalrat schwächte die ständerätliche Fassung im vergangenen Herbst aber deutlich ab. Die von ihm vorgenommenen Änderungen fallen zum Teil noch hinter den bundesrätlichen Entwurf zurück. Soll die Revisionsvorlage weiterhin als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative taugen, besteht aus Sicht Ihrer Kommission Handlungsbedarf.
Es geht heute darum, der Vorlage die Zähne, die ihr der Nationalrat gezogen hat, wieder einzusetzen. Ihre Kommission hat sich am 21. November sehr einlässlich mit der Vorlage befasst und unterbreitet Ihnen Vorschläge, welche die Vorlage wieder zu dem machen, was sie sein soll und sein muss: ein valabler und griffiger Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative, der den Initianten im Idealfall den Weg zum Rückzug der Volksinitiative ebnen könnte. Ich bitte Sie darum namens Ihrer Kommission schon jetzt, bei der Beratung den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen.
Ich gehe jetzt schrittweise durch die Vorlage und erlaube mir zunächst, ein paar Ausführungen zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe abis zu machen. Diese Bestimmung zielt darauf ab, dass die gewünschte Verdichtung nicht zulasten der Wohnqualität gehen soll. Wird aber die Siedlungsentwicklung verstärkt nach innen gelenkt, wie dies im Zielartikel des Raumplanungsgesetzes zu Recht neu postuliert werden soll, wird sich dies wohl immer in der einen oder anderen Weise auf die Wohnqualität auswirken. Dabei wird es vermutlich nicht immer gelingen, jegliche Schmälerung der Wohnqualität zu vermeiden. Der bundesrätliche Entwurf ist diesbezüglich in der Tat etwas zu absolut formuliert. Wichtig ist, dass die planenden Behörden bei Verdichtungsmassnahmen darauf achten, dass eine angemessene Wohnqualität erhalten bleibt.
Dieses Anliegen bringt die Fassung des Nationalrates eigentlich gut zum Ausdruck, und Ihre Kommission beantragt Ihnen darum, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.