AB 140176
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-29
Wortprotokoll
Sie müssen bei dieser Debatte geistig präsent sein, wir streifen in derselben Debatte verschiedenste Themen. Ich komme noch einmal zu einem ganz anderen Thema. Es ist mein letzter Versuch, in den Wildwuchs bei den Bauzonen ein bisschen Ordnung hineinzubringen.
Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 37b zu den Übergangsbestimmungen. Wir haben in diesem Gesetz jetzt den Inhalt des Richtplans neu definiert und haben auch festgelegt, dass die Anforderungen im Richtplan strenger als bis anhin sind. Zu Ihrer Erinnerung: Bei Artikel 8 haben wir entschieden, dass der Richtplan darlegen muss, wie die räumliche Entwicklung in einem Kanton stattfinden soll. Es muss festgehalten werden, wie Konflikte zwischen den verschiedenen raumwirksamen Tätigkeiten gelöst werden. Es muss auch ein Zeitplan festgehalten werden. Weiter muss der Richtplan aufzeigen, wie sich die Siedlung innerhalb eines Kantons entwickeln soll, wie viel Siedlungsfläche in Zukunft zur Verfügung stehen soll. Der Bundesrat und der Ständerat haben in weiser Voraussicht bei Artikel 37b festgehalten, dass während dieser Anpassung der Richtpläne die Kantone nicht einfach frei sind, weiteres Bauland einzuzonen. Bundesrat und Ständerat haben deshalb festgelegt, dass die Kantone innerhalb von fünf Jahren ihre Richtpläne anpassen müssen, also dem Auftrag, den wir ihnen in diesem Gesetz geben, Nachachtung verschaffen müssen. Insbesondere haben Bundesrat und Ständerat in Absatz 2 festgehalten, dass während dieser fünf Jahre die Gemeinden die Fläche der Bauzonen nicht vergrössern dürfen.
Ich bitte Sie, hier bei Bundesrat und Ständerat zu bleiben und meiner Minderheit zu folgen. Seitdem die Gemeinden wissen, dass die Landschafts-Initiative zustande gekommen ist, wird vielerorts munter auf Vorrat eingezont; dies konnten wir alle bereits lesen, einige von Ihnen kennen vielleicht Gemeinden, wo das bereits der Fall ist. Das kann es doch nicht sein, wenn wir den Grundsatz haben, dass sich unser Raum, unsere Landschaft nachhaltig entwickeln sollen. Sie haben es vorhin in der Debatte gehört: Wir haben bereits heute überdimensionierte Bauzonen in der Schweiz. Wir müssen jetzt alles daransetzen, dass die Kantone nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre einfach munter einzonen, weil sie Angst haben, sonst etwas zu verlieren.
Ich bitte Sie also, hier dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und meine Minderheit zu unterstützen.