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AB 140588

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-05

Wortprotokoll

Seit der Einreichung des Vorstosses sind mittlerweile zwanzig Monate vergangen. Auch die Antwort des Bundesrates ist nun anderthalb Jahre alt. Dass das daher nicht völlig aktuell ist, versteht sich von selbst.

In seiner damaligen Erklärung beantragte der Bundesrat, Ziffer 2 der Motion anzunehmen, welche einen Entwurf für eine Teilrevision des HMG bis zum Sommer 2007 verlangt. Diesem Begehren wurde mittlerweile entsprochen. Nicht zur Annahme beantragen wollte der Bundesrat jedoch Ziffer 1 der Motion. Diese verlangt vom Bundesrat, die dazugehörigen Verordnungen umgehend zu revidieren, im Besonderen die Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV) und die Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren (VAZV).

Die Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass der Druck für Anpassungen eben gerade auch auf Verordnungsstufe aufrechterhalten werden muss. Auch mit der vorliegenden HMG-Revision sind nicht alle Probleme ausgeräumt. Nach wie vor ergeben sich im Zusammenhang mit Swissmedic und deren Arbeitsweise konkrete Fragen und Probleme, insbesondere bei Verfahren nach den Artikeln 14ff. HMG für die vereinfachte Zulassung. Hier besteht bei grossen Teilen der SGK nach wie vor die begründete Annahme, dass bei der Umsetzung dieser Artikel auf Verordnungsstufe nicht immer im Sinne des Gesetzgebers gehandelt und interpretiert wird.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die SGK, die Motion anzunehmen. Das Stimmenverhältnis in der Kommission war damals wie gesagt 21 zu 0; nach zwanzig Monaten ist die Aktualität jedoch wie erwähnt nicht mehr überall gegeben.

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