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preparatory:AB 1410

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich danke dem Kommissionspräsidenten für die zutreffende Darstellung des Sachverhaltes. Drei kurze Bemerkungen:

1. Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass das organisierte Verbrechen, die Korruption usw. im Moment zu den schlimmsten Geisseln der Menschheit gehören und wir aus Eigeninteresse, aber auch aus Solidarität mit anderen Ländern alles daransetzen müssen, uns an der Bekämpfung dieser schlimmen Erscheinungen zu beteiligen.

In der Schweiz waren ja Bestechungsgelder für inländische und ausländische Amtsträger steuerlich immer abzugsfähig. Diese Regelung kam mehr und mehr unter Druck. Deshalb hat sich der Bundesrat dann auch dazu entschlossen, die OECD-Bestrebungen zur Bekämpfung der Korruption zu unterstützen. Es ist nichts als konsequent, wenn wir nun bezüglich unseres internen Rechtes die nötigen Schritte einleiten.

2. Sie haben es von Ihrem Kommissionspräsidenten gehört: Es standen sich zwei Konzepte gegenüber, nämlich das Konzept der Expertengruppe Locher und das Konzept der nationalrätlichen WAK, das vom Nationalrat übernommen worden ist. Ich war in dieser Frage am Anfang etwas unentschlossen. Das Konzept der Kommission Locher ist ein kohärentes Konzept, das auf eine rechtskräftige Verurteilung durch den Strafrichter abstellt. Damit wäre ganz klar festgestellt gewesen, wann es sich um eine Bestechung handelt und wann nicht. Damit der Strafrichter überhaupt in Aktion treten kann, hat die Kommission Locher konsequenterweise vorgeschlagen, eine Meldepflicht der Steuerbeamten, die auf einen solchen Sachverhalt stossen, einzuführen.

Es ist aber richtig, dass gerade diese Meldepflicht eine gewisse Problematik beinhaltet hätte, die in Bezug auf das Bankgeheimnis, auf die internationalen Verhältnisse usw. schwierig abzuschätzen ist. Dieses Verfahren wäre auch sehr schwerfällig gewesen, so dass das andere Konzept - welches darauf abstellt, dass die Abzugsfähigkeit dann nicht gegeben ist, wenn der Steuerbeamte selber auf einen solchen Sachverhalt stösst, auch bevor der Strafrichter überhaupt eingeschritten ist - in Bezug auf Speditivität des Verfahrens doch einige Vorteile hat.

Deshalb hat sich der Bundesrat entschlossen, dieser Lösung zuzustimmen. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass man sich in Bezug auf die Entdeckungsmöglichkeit solcher Bestechungsfälle durch die Steuerbehörden keine Illusionen machen darf. Das dürfte recht schwierig sein, weil das häufig sehr versteckt gemacht wird. Aber ich glaube, dass diese Lösung als ein rasches Zeichen der internationalen Solidarität, als ein Zeichen dafür, dass wir bereit sind, ein solches effizientes Verfahren durchzuziehen, richtig ist. Der Bundesrat kann sich deshalb der nationalrätlichen Lösung anschliessen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Ihrer Kommission auf Zustimmung zum Nationalrat zu folgen.

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