preparatory:AB 141594
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-26
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat im Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Er schlägt vor, die Alkoholmonopole aufzuheben. Entsprechend soll sich der Bund auch aus dem Import, dem Handel und dem Verkauf von Ethanol zurückziehen. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung ist beauftragt, die Privatisierung ihres Profitcenters Alcosuisse vorzubereiten. Nach der Privatisierung von Alcosuisse soll die Eidgenössische Alkoholverwaltung in die Bundesverwaltung überführt werden.
Mit 298 Millionen Franken bewegen sich die Fiskaleinnahmen aus der Spirituosensteuer für das Jahr 2014 im Bereich [PAGE 977] der Vorjahre. Zusammen mit den anderen Erträgen, z. B. aus dem Ethanolhandel, dem Verkauf und der Vermietung von Alkoholtransportbehältern und den Vermögenserträgen, ergibt sich ein Gesamtertrag von rund 305 Millionen Franken. Der Totalaufwand ist mit 37,5 Millionen Franken veranschlagt. Dies ergibt einen Reinertrag für das Jahr 2014 von rund 268 Millionen Franken. Der Reinertrag geht zu 90 Prozent, das sind rund 241 Millionen Franken, an die AHV/IV. Die Kantone erhalten 10 Prozent, also rund 27 Millionen Franken, den sogenannten Alkoholzehntel. Der Mehraufwand von 2 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2013 begründet sich einerseits mit den Kosten, die mit der Reintegration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung in die zentrale Bundesverwaltung anfallen, und andererseits mit den Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen Alkoholgesetzgebung. Nach dem Abschluss der Umsetzung kann von einem künftigen Vollzugsaufwand von 19 Millionen Franken ausgegangen werden.
Das sind meine Bemerkungen zu dieser Sonderrechnung.