AB 141736
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-16
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist auf den 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es ist auf acht Jahre befristet und läuft am 31. Januar 2011 ab. Es bildet die Basis für ein Impulsprogramm, das die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder fördert und den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung ermöglicht. Die Finanzhilfen müssen für die Schaffung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten, für schulergänzende Einrichtungen oder für Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien verwendet werden. Unterstützt werden dabei nur neue Institutionen oder bestehende, die ihr Angebot deutlich erhöhen. Die Frist dieses Gesetzes soll mit dieser Vorlage nun um vier Jahre verlängert werden, wie es beide Kammern - der Nationalrat am 19. März 2009 und der Ständerat am 4. Juni 2009 - mit der Annahme der Motion 08.3449 vom Bundesrat gefordert haben.
Die Kommission hat sich am 20. August mit dieser Gesetzesänderung befasst. Sie hat festgestellt, dass sich das Impulsprogramm in den acht Jahren, in denen es läuft, gut entwickelt hat und dass familienergänzende Angebote nach wie vor einem grossen Bedürfnis entsprechen. Dieses Programm hatte zwar eine gewisse Anlaufzeit: In den ersten vier Jahren wurden 200 Millionen Franken dafür vorgesehen, es wurden davon aber nur 70 Millionen gebraucht. Im zweiten Zyklus kam es dann ganz anders. 120 Millionen Franken wurden budgetiert, und diese sind schon vor Ablauf des Programms vergeben. In Zahlen ausgedrückt: Es wurden 1403 Gesuche bewilligt, sie kamen aus sämtlichen Kantonen. Im Ganzen wurden dafür 148 Millionen Franken eingesetzt, und damit wurden in diesen Jahren 25 086 Betreuungsplätze geschaffen.
Die vorgeschriebene gesetzliche Evaluation zeigte deutlich, dass die Nachhaltigkeit der Finanzhilfen sehr gross ist: 99 Prozent der unterstützten Kindertagesstätten und 94 Prozent der Einrichtungen für schulergänzende Kinderbetreuung existierten zum Zeitpunkt der Evaluation immer noch. Die Rahmenbedingungen sind klar vorgegeben: Es muss ein reeller Businessplan eingegeben werden, und die Finanzierung einer Einrichtung muss für sechs Jahre sichergestellt werden, also drei Jahre über die Finanzhilfen des Bundes hinaus. Die Kantone und Gemeinden müssen die Gesuche mittragen und weitergeben; sie setzen auch die Qualitätsstandards.
Die Kommission hat festgestellt, dass weiterhin grosser Bedarf vorhanden ist. Weil das dafür budgetierte Geld vom Bund ausgeschöpft wurde, gibt es eine Warteliste von 176 Projekten mit 3700 Plätzen. Die Beratung in der Kommission hat aber auch gezeigt, dass die Schaffung solcher Plätze eigentlich nicht eine Kernaufgabe des Bundes sein kann, und mit Inkrafttreten des Harmos-Konkordates ginge sie wieder auf jene Ebene, für die sie vorgesehen wäre. Soweit sind wir allerdings noch nicht.
Die Kommission ist einstimmig auf dieses Geschäft eingetreten und hat die Vorlage ohne Gegenstimmen mit 12 Stimmen gutgeheissen. Ich bitte Sie, ebenfalls einzutreten.