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AB 141757

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-16

Wortprotokoll

Die Standesinitiative St. Gallen verlangt, den kantonalen Reserveausgleich der Krankenversicherer zu staffeln, um damit das Prämienwachstum zu verlangsamen. Das Anliegen geht auf die angenommene Motion Fetz 08.4046 zurück, die eine Glättung der Reserven verlangte. In der damaligen Antwort [PAGE 827] des Bundesrates wurde ausgeführt, dass eine Angleichung der kantonalen kalkulatorischen Reserven bis zum Jahr 2012 realisierbar sei und auch angestrebt werde. Der Kanton St. Gallen befürchtet nun, dass das in jenen Kantonen, die unterdurchschnittliche Reserven haben, eine sehr starke, ja unzumutbare Prämienerhöhung zur Folge hätte, deshalb müsse man die Angleichung über 2012 hinaus anvisieren.

Die Kommission hat an der Sitzung vom 19. Mai 2010 die Standesinitiative beraten und die Vertreter des Kantons St. Gallen angehört. Sie war überrascht vom Ausmass der Differenz der Reservequoten in den verschiedenen Kantonen, die von plus 41 Prozent bis sage und schreibe minus 22,4 Prozent gehen. Dieses Auseinanderdriften der kantonalen kalkulatorischen Reserven dauert nun schon etliche Jahre an. Die Differenz wird immer grösser, und das BAG toleriert das nicht nur, es schenkt diesem Umstand auch bei der Prämiengenehmigung zu wenig Beachtung.

Es war auch nicht das erste Mal, dass sich die Kommission mit dem Phänomen des Verhältnisses zwischen Prämien und Reserven befasste. Wir hatten im letzten Jahr eine Standesinitiative Genf, die eine fünfprozentige Prämiensenkung verlangte, weil die Reserven bei 41 Prozent lagen. Wie damals bei der Standesinitiative Genf stimmt die Kommission dem Grundanliegen der St. Galler Standesinitiative zu. Die Mehrheit der Kommission kann aber den Text trotzdem nicht gutheissen, da es wenig sinnvoll erscheint, gesetzgeberisch tätig zu werden, um eine Frist um ein paar Jahre zu verschieben. Wir haben uns aber von den Vertretern des Kantons St. Gallen davon überzeugen lassen, dass die Situation der Reserven der Krankenkassen Fragen aufwirft und dass die Prämiengenehmigung durch das BAG die Höhe der Reserven nicht genügend mit einbezieht. Es ist auch stossend, dass der Bundesrat auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das ihm die Legitimation zur Forderung nach Senkung der Kassenreserven absprach, nicht aktiver reagiert.

Deshalb hat sich die Kommission zwar gegen die Initiative ausgesprochen - mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt sie Ihnen, ihr keine Folge zu geben -, aber gleichzeitig hat sie vom Bundesrat schriftlich Antwort auf diese Fragen verlangt und damit dem Begehren grösstmöglich Rechnung getragen. Wir wollten wissen, wie der Bundesrat die künftige Reservenbildung der Kassen schweizweit und kantonal sieht und in welcher Zeitspanne er eine Angleichung, wie sie aufgrund der Motion Fetz vorgesehen ist, umsetzen wird. Wie wir heute morgen in der Differenzbereinigungssitzung gesehen haben, werden wir das Traktandum an einer der nächsten Sitzungen noch einmal aufgreifen.

Fazit: Diese Standesinitiative wirft zwar berechtigte Fragen auf, die die Kommission beantwortet haben will, der Standesinitiative tel quel können wir aber aus den erwähnten Gründen keine Folge geben.

Wir empfehlen Ihnen, dasselbe zu tun.