AB 141794
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-09
Wortprotokoll
Grundsätzlich ist ein Delikt ein Delikt und bleibt ein Delikt. Wenn der Richter das Gefühl hat, es gebe einen Grund, ein Delikt als weniger schlimm zu beurteilen, ob es ein Mord ist oder nicht, dann kann er ja die Minimalstrafe aussprechen; das ist kein Problem. Er hat diesen Handlungsspielraum, und es wird ja auch sehr oft davon Gebrauch gemacht.