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preparatory:AB 141972

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-15

Wortprotokoll

Ich wehre mich gegen diese Motion etwas weniger vehement, das muss ich ehrlich sagen, denn die Frage des Steuerstrafrechtes hat sich in der letzten Zeit in der Tat dynamisiert. Bekanntlich hatte der Bundesrat vor Jahren einmal eine Expertenkommission eingesetzt, die sich mit diesen Fragen beschäftigte. Das war vor meiner Zeit. Und diese Expertenkommission kam damals zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf ausgewiesen sei. Allerdings checkte man damals in erster Linie die Kompatibilität unseres Steuerstrafrechtes mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ab und sagte, es gebe eigentlich keinen akuten Handlungsbedarf.

In der Tat ist unser Steuerwesen, Herr Schweiger hat es dargelegt, sehr komplex aufgebaut: einerseits zwischen den drei staatlichen Stufen, andererseits aber auch in Bezug auf die Steuerobjekte und Steuersubjekte und auf die einzelnen Steuern an sich. Je nachdem sind Vergehen gegen diese Steuervorschriften eben anders zu beurteilen. Letztlich gibt es freilich Grundsätze des Strafrechtes, die überall gelten, für alle Steuern, und da bestehen insofern keine Unterschiede. Hingegen ist es so, dass gewisse Steuerstraf- oder Steuerverwaltungstatbestände in einer gewissen Entwicklung sind. Ich erwähne namentlich die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Hier gibt es tatsächlich einen gewissen Überlegungsbedarf, der durch neue internationale Entwicklungen gegeben ist.

Wir sind der Meinung, dass man dieses Thema durchaus prüfen sollte, und haben den Eindruck, ähnlich wie beim vorherigen Thema: Wenn es ein Postulat, ein Prüfungsauftrag, wäre, würden wir es mit etwas mehr Brio tun, denn das gäbe uns mehr Freiheiten, dieses Thema zu überprüfen. Wir fühlten etwas den Druck auf die jetzige Entwicklung. Wir wissen ja noch nicht, wie die Entwicklung gerade im Bereich Steuerhinterziehung/Steuerbetrug und Würdigung solcher Tatbestände und auch im Lichte international sich abzeichnender Vereinbarungen letztlich zu betrachten ist. Wenn wir hier zu schnell gesetzgeberisch tätig werden, riskieren wir, der Entwicklung voraus zu sein oder uns selber Fesseln anzulegen.

Es ist für mich eigentlich eher, sagen wir, der Druck der Geschwindigkeit, der mich hier stört, als das grundsätzliche Anliegen, dem ich eigentlich nichts entgegenzusetzen habe. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zuhanden Ihrer Kommission empfohlen, die Motion abzulehnen.