AB 142523
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-11-29
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, die Minderheit II (Heim) zu unterstützen. In der Eventualabstimmung wird die SP-Fraktion auch die Minderheit I (Quadranti) unterstützen, die das gleiche Anliegen vertritt, den Handlungsbedarf ebenso überzeugend anerkennt, aber etwas weniger weit geht.
Der Handlungsbedarf ist dringend. Es wurde schon viel gesagt, und es wurde durch die beiden Antragstellerinnen hervorragend begründet. Für unsere Konsumentinnen und Konsumenten, und das sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch sämtliche Firmen, die mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen und Waren beziehen, ist es eine Zumutung, wenn die mehrwertsteuerpflichtigen Betriebe nicht in dichteren Kontrollintervallen kontrolliert werden können. Alleine die Debitorenverluste haben sich ab 2010 wieder nach oben entwickelt. 2011 verzeichneten wir bei der Mehrwertsteuer Debitorenverluste im Umfang von 193 Millionen Franken. Das sind Gelder, die auf berechtigten Steuerforderungen des Bundes beruhen und bei den Betrieben nicht mehr abgeholt werden konnten, weil sie teilweise zweckentfremdet wurden, beispielsweise zur Bezahlung betriebsnotwendiger Lieferungen, zur Überbrückung von Liquiditätsproblemen oder schlicht und einfach zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Das ist gravierend! Betriebe zweigen rechtmässig eingenommene Mehrwertsteuern für andere Zwecke ab. Der Staat erhält sie nicht, die Konsumierenden werden betrogen, [PAGE 1895] und der Bund wird ebenso betrogen - darum geht es unter anderem!
Es ist zudem skandalös, wenn die Betriebe wissen, dass sie höchstens alle 35 Jahre kontrolliert werden. Ich führe seit 25 Jahren eine Anwaltskanzlei. Bei der AHV wissen wir, dass wir alle rund fünf Jahre kontrolliert werden - und das ist gut so. Wieso machen das alle AHV-Ausgleichskassen? Nicht nur die öffentlichen Kassen, Herr Aeschi, auch die Branchenausgleichskassen machen das; so revidiert etwa die Swissmem-Branchenkasse, die grosse Betriebe zu revidieren hat, alle fünf Jahre. Wieso? Weil sie ihre Forderungen - allfällige Nachforderungen, Mehrforderungen - auch nur bis fünf Jahre zurück rechtlich einfordern kann.
Für die Mehrwertsteuer gilt genau das gleiche Rechtsgefüge. Sie haben gänzlich Unrecht, Herr Aeschi mit der SVP, wenn Sie sagen, dass die Steuermoral so blendend ist. Erstens stimmt es in Bezug auf die internationalen Statistiken nicht, die Schweiz ist aus vielen Gründen massiv hinuntergerutscht. Zweitens stimmt es bei der Mehrwertsteuer sowieso nicht. Die AHV-Ausgleichskassen haben gerade in den Neunzigerjahren, als sie noch längere Kontrollintervalle praktizierten, erhebliche Missbräuche festgestellt. Das hat dann zur Vorgabe geführt, dass die AHV-Ausgleichskassen bezüglich der Beiträge für die Sozialversicherungen im Schnitt alle fünf Jahre kontrollieren.
Ich bitte Sie - es geht hier um das Geld, das die Firmen und die Konsumentinnen und Konsumenten jeden Tag mehrwertsteuerpflichtigen Betrieben abliefern, die das dann möglicherweise nicht oder nicht ganz korrekt dem Bund abliefern. Es kann sein, dass das nur fahrlässig, leicht fahrlässig passiert. Aber auch zur Behebung solcher leicht fahrlässigen Fehler braucht es eben Kontrollen. Wenn die Betriebe wissen, dass niemand mehr vorbeikommt, weil der Personalabbau so weit fortgeschritten ist, wie er heute ist, dann werden sie auch sorgloser; das ist leider eine Lebenstatsache.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Minderheit II (Heim) kräftig zu unterstützen, eventual auch die Minderheit I (Quadranti).