preparatory:AB 142631
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Ich möchte der Subkommission unserer WAK ein Kränzchen winden. Ich glaube, sie hat hier fast so etwas wie die Quadratur des Kreises geschafft. Wir können eine Geschichte, in der über zehn Jahre lang keine Lösung gefunden werden konnte, zu einem guten Ende bringen.
Die SP-Fraktion wird die Zweistufigkeit unterstützen und auch die Forderungen der Minderheiten II bzw. III, wonach der Erlös an die AHV gehen soll.
Zur Zweistufigkeit: Sie hat drei Vorteile. Der erste Vorteil ist die längere Dauer. Vom zweiten Vorteil profitieren tatsächlich die Betroffenen, die die Möglichkeit haben, auch noch nach mehr als 60 Jahren, also auch nach 80, 90 oder 100 Jahren, zu ihrem Recht zu kommen. Der dritte Vorteil ist, dass die Banken nach 61 Jahren einen Schlussstrich ziehen können. Für sie ist dann die Sache erledigt. Sie haben keine Aufgabe mehr, auch keine Verpflichtung. Es ist durchaus richtig, dass diese Verpflichtung an den Bund übergeht.
Zur Frage, wohin die Mittel fliessen sollen: Natürlich kann man sagen, sie sollen einfach in den allgemeinen Bundeshaushalt gehen. Wir haben das Gefühl, dass man sie durchaus auch dem AHV-Fonds zusprechen kann. Ich gehe nicht davon aus, dass dann noch jede Menge Anfragen nach Rückforderungen gestellt werden. Wenn dies doch der Fall wäre, sollte es auch für den AHV-Fonds kein Problem sein, die entsprechende Aufgabe dann zu vollziehen.
Eine interessante Lösung findet man beim Eventualantrag der Minderheit IV - falls Sie die anderen Minderheitsanträge ablehnen. Danach wird der Bund verpflichtet, die Mittel zu einem bestimmten Zweck zu verwenden. Ich finde die Idee durchaus unterstützenswert, dass sie zur Bekämpfung des Rassismus eingesetzt werden.
Wenn Sie es mir erlauben, Herr Präsident, sage ich noch etwas zu meinem Postulat 09.4040, das auch noch zur Diskussion steht, weil der Bundesrat beantragt, das Postulat sei abzuschreiben. Ich kann Ihnen sagen, dass mein Postulat ganz und gar nichts mit der vorliegenden Frage zu tun hat. Wenn nämlich ein Velomechaniker ein Velo, das bei ihm nicht abgeholt wird, während Jahren aufbewahren muss, in der Hoffnung, dass der Kunde irgendwann nicht nur das Velo abholt, sondern auch noch die Rechnung bezahlt, dann hat das wirklich nichts mit dem vorliegenden Geschäft mit den nachrichtenlosen Vermögen zu tun. Wir haben das Postulat angenommen. Der Bundesrat hat bis jetzt überhaupt nichts unternommen. Ich glaube, das ist der wahre Grund, warum es der Bundesrat abschreiben will. Zum Glück hat unsere Kommission einstimmig beschlossen, dem Bundesrat diesen Auftrag weiterhin zu geben. Ich wäre schon froh, vor allem zugunsten der Handwerker und Handwerkerinnen, die einen Teil ihrer Räume für solche Gegenstände nutzen müssen, wenn wir endlich Bescheid erhielten, in welche Richtung wir hier legiferieren sollen.