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AB 142780

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-12-09

Wortprotokoll

Ich bin soeben aus Bali zurückgekehrt. Das neunte Ministertreffen der WTO lässt die Multilateralität aufleben. Trotz des erfreulichen, allerdings auch etwas bescheidenen WTO-Abkommens in Bali leistet der Abschluss von Freihandelsabkommen mit möglichst vielen wichtigen Handelspartnern einen unverzichtbaren Beitrag zur Erhaltung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Es geht letztlich um Wertschöpfungssicherung hier bei uns, um Arbeitsplätze, auch um KMU-Arbeitsplätze. Aber - das will ich zum Einstieg, wie in der Kommission, so auch hier noch einmal in aller Deutlichkeit sagen - es geht hier auch um ein Nachhaltigkeitsabkommen. Wir haben nicht allein über die wirtschaftlichen Interessen debattiert und verhandelt, sondern uns über die gesamte Verhandlungszeit hinweg auch ausserordentlich stark dafür eingesetzt, dass Umwelt-, Arbeits-, Sozial- und Menschenrechtsfragen prominent verhandelt werden konnten.

Das neue Abkommen mit China bedeutet eine Ausweitung unseres Netzwerks an Freihandelsabkommen um ein entscheidendes Abkommen, nämlich eines mit unserem drittwichtigsten Aussenhandelspartner. Die Bedeutung Chinas für die Schweizer Aussenwirtschaft wird angesichts des grossen Potenzials der chinesischen Wirtschaft in Zukunft weiter in erheblichem Masse zunehmen.

Das Abkommen mit China ist ähnlich wie andere unserer neueren Freihandelsabkommen ein umfassendes Vertragswerk. Lassen Sie mich ganz kurz die wichtigsten Punkte erwähnen.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Schweizer Industrie- und Agrarexporte wird der Zoll reduziert, zum Teil ab Inkrafttreten des Abkommens, zum Teil mit Übergangsfristen. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich in diesem Bereich - Sie wissen, aus welcher Industrie ich komme - gerne noch das eine oder andere zusätzlich ausgehandelt hätte, aber es war nicht möglich, und das ist zu respektieren. An solchen Punkten wird dann aber die Evaluationsrunde - die erste findet bereits in zwei Jahren statt - wieder ansetzen können.

Beim Warenverkehr können wir kurz- bis mittelfristig eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von in unserem Land hergestellten Produkten realisieren. Das bedeutet - ich habe es schon gesagt, betone es aber bewusst noch einmal - Wertschöpfung und Arbeitsplätze am Standort Schweiz.

Die Zollreduktionen der Schweiz für ausgewählte Agrarprodukte liegen im Rahmen der Schweizer Landwirtschaftspolitik, die ausgehandelten Ursprungsregeln entsprechen den modernen Produktionsmethoden und sind ohne unnötige Bürokratie nutzbar.

In den Bereichen der technischen Handelshemmnisse sowie der sanitären und phytosanitären Massnahmen wird die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden geregelt, und zwar mit dem Ziel, auftauchende Probleme pragmatisch anzugehen und Lösungen zu finden.

Die Schweizer Produktevorschriften - es wurde mehrfach gesagt, und ich bestätige es - einschliesslich der Kennzeichnungsvorschriften werden durch das Freihandelsabkommen nicht berührt. Das heisst, dass das in der Schweiz geltende Niveau bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Konsumenteninformationen unverändert hoch bleibt.

Damit bin ich bei den Dienstleistungen. Hier wird vor allem eine höhere Rechtssicherheit für den Marktzugang verschiedenster Dienstleistungen erwirkt. Es geht um die Rechtssicherheit bei den Umweltdienstleistungen, bei Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, bei gewissen Finanzdienstleistungen sowie bei Logistikdienstleistungen bei der Installation und Wartung von Maschinen und Industrieanlagen.

Das Freihandelsabkommen verbessert auch die Rechtssicherheit beim geistigen Eigentum durch Vereinbarungen zur [PAGE 2077] Bekämpfung von Fälschungen und Piraterie. In ausgewählten Bereichen wird zudem das Schutzniveau gegenüber dem multilateralen Standard der WTO präzisiert und verbessert. Dies gilt zum Beispiel für den Schutz von Länderbezeichnungen wie "Swiss", "Switzerland", "Swiss made" und anderer geografischer Angaben.

Damit komme ich zu den Kohärenzbestimmungen und zur Nachhaltigkeit. Als wir am WEF 2011 in Davos die Verhandlungen starteten, habe ich meinen Counterpart, Handelsminister Chen Deming, in der Öffentlichkeit aufgefordert, nicht nur über Handelsfragen zu verhandeln, sondern auch Nachhaltigkeitsaspekte mit in die Verhandlungen aufzunehmen. Das war zu diesem Zeitpunkt ein eindeutiges öffentliches Vortragen unserer Vorstellungen. Chen Deming antwortete damals, dass er bereit wäre, sich auf eine entsprechende Diskussion einzulassen, solange die Umwelt- und Arbeitsfragen einen direkten Konnex zu verhandelten Handelsfragen hätten. Wir haben das Thema während der Verhandlungen, die zwei Jahre und ein paar Monate dauerten, immer wieder auf dem Tisch gehabt; ich habe einen chinesischen Partner kennengelernt, der diese Fragen konstruktiv mit uns debattierte.

Der Bundesrat verfolgt bei den Freihandelsabkommen das Ziel einer kohärenten Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik. Die Schweiz und China haben mehrere Bestimmungen vereinbart, die analog zu unseren neueren Freihandelsabkommen bezwecken, dass auch das Abkommen zwischen der Schweiz und China auf eine Weise umgesetzt wird, die mit den Nachhaltigkeitszielen kohärent ist. Kohärenzbestimmungen finden sich insbesondere in der Präambel des Freihandelsabkommens, im Kapitel über die Umwelt sowie im Arbeitsabkommen, das gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen abgeschlossen wurde.

Was die Menschenrechte anbetrifft, setzt sich die Schweiz in ihren Freihandelsabkommen - nicht nur in demjenigen mit China - für Verweise auf die Menschenrechte bzw. auf entsprechende Uno-Instrumente ein. Dies war, wie gesagt, auch in den Verhandlungen mit China der Fall. Am Ende der gerade auch in diesem Bereich schwierigen Verhandlungen konnten Verweise auf zwei menschenrechtsrelevante Instrumente verankert werden: Erstens wurden die Verpflichtungen der Charta der Vereinten Nationen bekräftigt; die Charta der Vereinten Nationen stipuliert im ersten Artikel die Achtung der Menschenrechte. Zweitens wurde auf das bilaterale Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2007 zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit verwiesen, welches unter anderem den 1991 aufgenommenen bilateralen Menschenrechtsdialog zwischen der Schweiz und China bestätigt.

Arbeits- und Beschäftigungsfragen sind in einem Zusatzabkommen geregelt. Das Arbeitsabkommen ist mit dem Freihandelsabkommen verbunden, und es steht auch in rechtlicher Hinsicht auf gleicher Stufe wie das Freihandelsabkommen. Im Arbeitsabkommen verpflichten sich China und die Schweiz, die für sie gültigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen. Die Vertragsparteien verweisen weiter auf die Erklärung der IAO von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, welche die Mitgliedstaaten dazu anhält, die acht grundlegenden IAO-Übereinkommen einzuhalten, auch diejenigen, die sie nicht ratifiziert haben.

Im Kapitel "Umweltfragen" des Freihandelsabkommens verpflichten sich die Schweiz und China, ihre innerstaatlichen Gesetzgebungen und die Verpflichtungen aus den von ihnen unterzeichneten multilateralen Umweltabkommen wirksam umzusetzen. Die Parteien vereinbaren zudem eine Intensivierung der Zusammenarbeit in Nachhaltigkeitsfragen. Hier ist die Schweiz bereits sehr aktiv, auch mit und in China, z. B. in den Bereichen Wassermanagement und Umwelt sowie im Bereich sozial verantwortungsvoller Produktionsmethoden.

Die Überwachung der Bestimmungen betreffend die Kohärenz mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung geschieht über Konsultationsmechanismen, u. a. im Gemischten Ausschuss zum Freihandelsabkommen. Schweizintern bezieht das Seco zusammen mit den anderen relevanten Bundesstellen die interessierten Kreise, u. a. im Rahmen der Kommission für Wirtschaftspolitik und der Begleitgruppe zum WTO-Freihandelsabkommen, in die Arbeiten mit ein. Der Kohärenz dienen weiter die Bestimmungen des Abkommens, welche es den Parteien ausdrücklich ermöglichen, Massnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen zu ergreifen, nötigenfalls auch in Abweichung von den übrigen Abkommensbestimmungen.

Das Anliegen der Förderung der Nachhaltigkeit und der Menschenrechte ist im Freihandelsabkommen mit China somit mehrfach verankert. Angesichts der Ausgangslage übertrifft das Verhandlungsergebnis unsere Erwartungen. Die Bestimmungen im Freihandelsabkommen mit China, was die Kohärenz mit Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsanliegen betrifft, sind in der Substanz mit jenen anderer Freihandelsabkommen der Schweiz vergleichbar. Das Abkommen mit China ist somit auch in Bezug auf Menschenrechte und Nachhaltigkeit auf Kurs.

Das Freihandelsabkommen mit China ist für den Standort Schweiz das wichtigste Freihandelsabkommen seit unserem Abkommen mit der EU im Jahre 1972. Die Zollentlastungen für die Schweizer Exporte bei der Einfuhr in China lassen sich auf mindestens 200 Millionen Franken pro Jahr schätzen. Das Freihandelsabkommen erhöht zudem die Rechtssicherheit und verstärkt die völkerrechtlich abgesicherten Rahmenbedingungen für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch. Darüber hinaus fördern Freihandelsabkommen ganz generell die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und von Wohlstand, und dies insbesondere durch die Unterstützung des Privatsektors und der wettbewerblichen Wirtschaftstätigkeit.

Wie mehrfach gesagt wurde, kennt die Schweiz eine KMU-Wirtschaft. Diese KMU-Wirtschaft muss über diese verbesserten Rahmenbedingungen ihre Marktchancen im grössten Einzelmarkt der Zukunft wahrnehmen können. Das Freihandelsabkommen erhöht die Chancen für Verbesserungen der Umwelt-, der Arbeits- und der Menschenrechtssituation.

Ich bitte Sie also um Zustimmung und darum, den Rückweisungsantrag Sommaruga Carlo abzulehnen. Wenn ich dazu ganz wenige Worte verlieren darf: Es geht um die Forderung eines Zusatzprotokolls. Gemäss Ziffer 1 sollen ausdrücklich der Schutz der Menschenrechte und die Instrumente dazu verbrieft werden. Ich habe es gesagt: Das Freihandelsabkommen, das wir ausgehandelt haben, enthält die menschenrechtsrelevanten Bestimmungen. Mehr wäre in einer Nachverhandlung nicht zu bekommen. Noch einmal: Wir haben in der Präambel die Uno-Charta einbezogen, dort ist in Artikel 1 die Förderung der Menschenrechte festgelegt. Wir haben den 1991 aufgenommenen bilateralen Menschenrechtsdialog in der Präambel verbrieft, und im Arbeitsabkommen, das mit dem Freihandelsabkommen verbunden ist und auf gleicher Stufe abgeschlossen wurde, haben sich die Parteien dazu verpflichtet, die Verpflichtungen aus den IAO-Übereinkommen zu übernehmen. Die Instrumente der Uno und der IAO haben eigene Umsetzungs- und eigene Überwachungsmechanismen, zum Beispiel im Rahmen des Menschenrechtsrates der Uno oder in den tripartiten Organen der IAO. Würde man diese Überwachungsmechanismen in einem Handelsabkommen duplizieren, würden sie geschwächt.

Bei Ziffer 2 des Rückweisungsantrages geht es um den Aspekt der Zwangsarbeit und der Kinderarbeit. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Die Schweiz übernimmt in ihren Abkommen grundsätzlich keine Verpflichtung, Waren zuzulassen, die unter Bestimmungen fallen, wie sie im zweiten Punkt des Rückweisungsantrages aufgeführt sind. Das Freihandelsabkommen enthält Ausnahmebestimmungen zum Schutz von Leben und Gesundheit. Es sieht ebenfalls die Möglichkeit vor, handelsbeschränkende Massnahmen gegen im Strafvollzug hergestellte Waren zu ergreifen. Das steht im Einklang mit der WTO. [PAGE 2078]

Bei Ziffer 3 geht es um die IAO-Kernübereinkommen. Ich habe es schon gesagt: Die Arbeitnehmerrechte sind im Arbeitsabkommen, im Parallelabkommen, ausdrücklich erwähnt. Damit verpflichten sich China und die Schweiz, auch die Erklärung der IAO von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit umzusetzen. Diese Erklärung hält die Mitgliedstaaten dazu an, die acht grundlegenden IAO-Übereinkommen einzuhalten, auch diejenigen, die sie nicht ratifiziert haben.

Die vierte Ziffer betrifft dann die Frage nach dem Investitionsschutz. Da sei ganz klar festgehalten, dass das Freihandelsabkommen den Investitionsschutz nicht abdeckt. Dieser ist aber in einem bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen geregelt.

Was die Umweltschutznormen, die gemäss der vierten Ziffer auch Gegenstand der Nachverhandlung sein sollen, anbetrifft, halte ich Folgendes fest: Gemäss den WTO-Regeln und den Bestimmungen der multilateralen Umweltabkommen bestehen Möglichkeiten, den Handel mit besonders gefährlichen oder umweltschädlichen Gütern zu beschränken. Das Freihandelsabkommen fördert die Verbreitung von Waren, von Dienstleistungen und von Technologien, welche sich auf die Umwelt günstig auswirken.

Zur letzten Ziffer, nämlich zur Schiedseinrichtung - ich habe mich schon dazu geäussert -: Die Uno und die IAO kennen ihre Überwachungsverfahren. Es wäre falsch, im Freihandelsabkommen eine andere, konkurrenzierende Norm einzuführen. Wir haben im Freihandelsabkommen zur Überwachung der Bestimmungen, die wir ausgehandelt haben, insbesondere den Gemischten Ausschuss.

So viel zum Rückweisungsantrag. Ich bitte Sie selbstverständlich, diesen abzulehnen.

Dann lassen Sie mich ganz zum Schluss oder kurz vor Schluss auch noch die Frage des fakultativen Referendums aufnehmen. Das Freihandelsabkommen mit China geht nicht über den Rahmen anderer Efta-Freihandelsabkommen hinaus. Die Kriterien der Bundesverfassung für eine Unterstellung des Freihandelsabkommens unter das Referendum sind aus unserer Sicht nicht erfüllt. Denn das vorliegende Abkommen ist kündbar, es beinhaltet keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation, mit dem vorliegenden Abkommen müssen keine Bundesgesetze erlassen oder geändert werden, und es enthält keine wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen. Das Abkommen kann im Rahmen der Verordnungskompetenzen, die das Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986 dem Bundesrat für Zollkonzessionen einräumt, umgesetzt werden.

Herr Nationalrat Aebi, Sie haben die Spezialprodukte angesprochen, die in der Revisionsrunde wieder zur Debatte stehen sollen. Ich habe Ihnen vorhin schon bestätigt, dass auch ich in der Revisionsrunde das eine oder andere Zusatzprodukt dem Freihandelsabkommen unterstellt sehen möchte.

Frau Nationalrätin Fehr, Sie haben, was unser Handelsvolumen anbetrifft, den Vergleich mit einem Land wie den Niederlanden gemacht. Das ist heute tatsächlich die gleiche Grössenordnung, aber der chinesische Markt hat natürlich ein sehr viel grösseres Zukunftspotenzial, und es geht heute darum, den Marktzugang zu disponieren, den insbesondere die KMU in den kommenden Jahren unbedingt brauchen.

Was die Nachhaltigkeit betrifft - Herr Nationalrat Pfister, Sie haben mich aufgefordert zu wiederholen, was ich in der Kommission sagte -, habe ich, glaube ich, hier bereits Ausführungen gemacht. Ich bestätige es noch einmal in einem einzigen Satz: Ich bin der Meinung, dass wir in den Verhandlungen doch einen deutlichen Schritt weiter gekommen sind, als wir es zu Verhandlungsbeginn in Aussicht genommen hatten.

Herrn Nationalrat Geri Müller will ich bestätigen, dass ich die Entwicklung in China über sehr viele Jahre auch aus eigener Anschauung und Erfahrung mitverfolgen konnte. Es ist sicherlich noch einiges im Argen, das sei nicht infrage gestellt, aber die Fortschritte über die letzten zwanzig Jahre sind mehr als erkennbar.

Frau Nationalrätin Moser, Sie haben gesagt, dass die Umsetzung entscheidend ist. Ich teile diese Meinung vorbehaltlos. Der Gemischte Ausschuss ist natürlich das erste Instrument, das wir weiterhin benutzen wollen. Selbstverständlich werden wir auch, wie mehrfach gesagt, die Revisionsklausel benutzen.

Frau Nationalrätin Haller hat das schöne Bild der Waagschalen gebraucht. Alles, was super ist, was gut ist, was besser ist, legen wir auf die eine Seite. Auf die andere Seite legen wir das, was noch besser hätte sein können, was man lieber gehabt hätte oder was vielleicht noch nicht gut ist. Dann gewichten wir. Indem ich dieses Bild brauchen darf, empfehle ich Ihnen aus Überzeugung: Sagen Sie Ja zu diesem Freihandelsabkommen, denn es ist ein ausgewogenes Paket.

Ich habe mich in der "Rundschau" aus Überzeugung geäussert. Ich habe dort auch aus Überzeugung gesagt: Der Menschenrechtsdialog muss sein. Das waren keine Lippenbekenntnisse, sondern das ist der feste Wille, das Abkommen so umzusetzen, wie wir es verhandelt haben, wie wir es jetzt auch kommuniziert haben und wie wir es insbesondere auch in der Kommission diskutiert haben.

Und ganz zum Schluss: Die 12. Runde des Menschenrechtsdialogs hat vom 25. bis 27. November stattgefunden, also vor ein paar wenigen Tagen. Das Ziel war die Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte, die Stärkung des Rechtsstaates und nicht zuletzt die Intensivierung der gesamthaften bilateralen Beziehungen. Es wurde über die Stärkung des Rechtsstaates debattiert, über Fragen des Justiz- und Strafvollzugs, über die Todesstrafe, über den Status von Minderheiten und auch über die Religionsfreiheit. Und es wurden Projekte definiert, auch neue, zusätzlich zu den laufenden - Projekte, die der Förderung der Menschenrechte dienen. Da gibt es ein Projekt, das vor allem auch Strafvollzugsexperten zusammenführt und damit mithilft, dass wir unseren Menschenrechtsfragen Nachachtung verschaffen.

Ich glaube, wir sind am Punkt, an dem wir Ja sagen können zu einem Freihandelsabkommen, das ausserordentlich zäh ausgehandelt worden ist. Der kleinere, aber hochentwickelte Partner konnte seine Rolle sehr gut spielen und hat vonseiten Chinas, des grossen Partners, auch sehr viel Respekt erfahren: Wir wurden ernst genommen.

China ist wohl an diesem Freihandelsabkommen interessiert, weil China in unserem Land Verlässlichkeit findet, weil China in unserem Land Rechtsstaatlichkeit erkennt und davon lernen will, weil China dieses Land als technologisch sehr weit entwickelt betrachtet und mit den technologisch Führenden in Beziehung sein will. Und, das sei auch nicht verschwiegen, China ist sicherlich daran interessiert, mit einem wichtigen Handelspartner im Zentrum Europas auf der Basis dieses Abkommens Erfahrungen zu sammeln.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.