preparatory:AB 143258
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03
Wortprotokoll
Frau Fässler, ich habe letzte Woche in der GPK Rechenschaft über die Kriegsmaterialausfuhren des Jahres 2011 abgelegt. Wir haben ein Kriegsmaterialgesetz und eine Kriegsmaterialverordnung, die ausserordentlich fordernd sind: Es wird jedes einzelne Ausfuhrgesuch ausserordentlich gründlich geprüft. Wenn im letzten Jahr zum Beispiel Lieferungen nach Bahrain oder in die Ukraine gegangen sind, dann müssten Sie sich jetzt, um das zu beurteilen, informieren, wann diese Gesuche gestellt wurden und wie lange es gedauert hat, bis sie bewilligt wurden. Ich behaupte hier und heute mit aller Vorsicht, dass die beiden angesprochenen Ausfuhren Nachlieferungen zu früher getätigten Exporten waren. Möglicherweise handelte es sich um Ersatzteile oder Munition. Dass man noch in der Pflicht ist und vertragliche Verpflichtungen erfüllt, ist ein ab und zu auftretender Fall. Selbstverständlich werden keine Kriegsmaterialausfuhren in Länder bewilligt, die mit Problemen behaftet sind, die autokratisch regiert werden. Zum Beispiel sind Ägypten und der Mittlere Orient im letzten Jahr überhaupt nicht bedient worden.
Drei Viertel unserer Kriegsmaterialausfuhren im letzten Jahr gingen einerseits nach Deutschland, nach Belgien und in die USA - das sind uns grundsätzlich nahestehende Länder - [PAGE 670] und anderseits nach Saudi-Arabien. Mit Blick auf Saudi-Arabien waren es aber Sportflieger, also nicht militärisch aufrüstbare Flieger. Aus Vorsicht hat man damals das Gesuch unter dem Kriegsmaterialgesetz behandelt, weil man - das Gesuch liegt Jahre zurück - nicht wusste, ob dann militärisch nachgerüstet werden sollte. Es wurde nicht nachgerüstet, man hätte die Ausfuhr auch unter dem Güterkontrollgesetz abwickeln können. Aber weil das Gesuch einmal unter dem Kriegsmaterialgesetz bewilligt worden war, blieb man dabei, und deshalb ist die Statistik etwas verzerrt worden.
Das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung erlegen uns ausserordentlich anspruchsvolle Hürden auf, die nicht ohne gründlichste Prüfung überwunden werden. Entsprechend habe ich, wie gesagt, rapportiert.
Ich bin der Meinung, dass es keine zusätzlichen, verschärfenden Bestimmungen braucht, und bitte Sie, die Motion abzulehnen.