preparatory:AB 143271
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Malama, Sie haben es eben gesagt: Mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2012 der Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den Personalverleih sind die Forderungen der Motion unserer Ansicht nach zu einem grossen Teil erfüllt. In diesem Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih gilt insbesondere ein einheitlicher Beitragssatz für Weiterbildung und Vollzug. Der Gesamtarbeitsvertrag übernimmt Bestimmungen von anderen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen, Mindestlöhne sind angesprochen, und er enthält auch Regelungen, die denjenigen anderer Gesamtarbeitsverträge vorgehen, sofern sie mindestens gleichwertig sind. Der Bundesrat hat diese Regelungen in den Erwägungen zu seinem Entscheid über die Allgemeinverbindlicherklärung festgehalten und auch begründet, und er hat auch festgehalten, dass sie zulässig sind. [PAGE 667]
Ich bin sehr sensibel geworden, wenn es um Gesamtarbeitsverträge und Allgemeinverbindlicherklärungen geht. Wir haben in diesem Saal schon einmal darüber diskutiert. Es ist ausserordentlich wichtig, dass wir diese Gesamtarbeitsverträge sehr gezielt auf die wirklich gewollten Wirkungen ausrichten und mit der Allgemeinverbindlicherklärung äusserst zurückhaltend umgehen, also mit anderen Worten nicht a priori Vertragszustände herbeiführen, die wir grundsätzlich aus dem Markt geregelt bekommen müssen.
Mit diesen Aussagen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Ich glaube, wir haben zwischenzeitlich die wesentlichen Schritte unternommen.