preparatory:AB 143291
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03
Wortprotokoll
Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemäss Arbeitsgesetz obliegt den kantonalen Arbeitsinspektoraten. Diese üben in den ihnen zugewiesenen Branchen bzw. Betrieben einerseits den Vollzug des Arbeitsgesetzes aus, anderseits auch denjenigen des Unfallversicherungsgesetzes. Den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes teilen sich die kantonalen Arbeitsinspektorate mit der Suva und ausgewählten Fachorganisationen. Die Tätigkeiten der kantonalen Inspektorate lassen sich nicht nur auf die Kontrollen reduzieren. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Aufgaben, die im Sinne des Gesundheitsschutzes eine präventive Wirkung erzielen.
Die Kosten, die durch die arbeitsbedingten Erkrankungen entstehen, sind beträchtlich. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im heutigen System Verbesserungen sinnvoll sind, und er ist bereit, die Situation zu prüfen und aufzuzeigen, in welchen Bereichen gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht. Deshalb beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulates.
Ich bin mit Ihnen natürlich schon einverstanden, Herr Stahl: Die Gesundheitskosten sind hoch, und sie sind auch höher geworden. Wir müssten mit vereinten Kräften alles daransetzen, dass wir diese Kosten unter Kontrolle halten können.
Wir sind bereit, den Bericht zu erstellen. Wir sind vor allem deshalb bereit, den Bericht zu erstellen, weil wir darin einmal mehr Massnahmen aufzeigen wollen, die es benötigt, um die Kosten unter Kontrolle zu kriegen und gleichzeitig den [PAGE 651] Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hochzuhalten.