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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03

Wortprotokoll

Zuerst zur Motion 10.3502: Frau Nationalrätin Heim, der Bundesrat teilt Ihre Meinung über die Bedeutung von Palliative Care. Bund und Kantone haben gemeinsam mit der Arbeitswelt im Rahmen der Dialogplattform "Nationale Gesundheitspolitik" im Teilprojekt Bildung Empfehlungen für ein nationales Bildungskonzept Palliative Care erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen in allen für Palliative Care wesentlichen Aus- und Weiterbildungen für die Verankerung von Bildungsstandards sorgen. Das Bildungskonzept berücksichtigt die vorhandenen Strukturen der schweizerischen Bildungssystematik und die bestehenden Bildungsgefässe. Ziel ist es, die Kompetenzen in Palliative Care bei Fachpersonen auf allen Bildungsstufen, bei Personen ohne einschlägigen Bildungsabschluss sowie bei Freiwilligen stufengerecht aufeinander abzustimmen. Auch wenn die gesetzliche Verpflichtung zur Weiter- und Fortbildung in Palliative Care abgelehnt wird, müssen die Betriebe dafür sorgen, dass das im Bereich Palliative Care eingesetzte Personal über die erforderlichen Kompetenzen für die medizinische und pflegerische Behandlung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen verfügt. Es ist zudem Aufgabe der Kantone zu beurteilen, in welchem Umfang die Erteilung einer Betriebsbewilligung für ein Alters- und Pflegeheim oder für eine Spitex-Institution von den beruflichen Qualifikationen des Personals in Palliative Care abhängig zu machen ist.

Zur Motion 10.3503: Im Rahmen des Masterplans "Bildung Pflegeberufe" sehen Bund und Kantone in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdA Santé) ein Bündel von Massnahmen vor, die diese Zielsetzung unterstützen. Ich nenne Ihnen aus diesem Bündel drei Massnahmen:

1. Die Revision des Rahmenlehrplans "Pflege Höhere Fachschule" hat den Spielraum der Bildungsanbieter deutlich vergrössert und damit die Attraktivität für berufsbegleitende und stärker betriebsgestützte Angebote auch in der Form der Zweitausbildung erhöht. Dieser revidierte Rahmenlehrplan wurde vom BBT in der Zwischenzeit, am 14. Februar 2011, genehmigt.

2. Mehrere Berufs- und höhere Fachprüfungen werden von der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit vorbereitet. Diese Fachprüfungen bauen auf einer Vorbildung und auf einer einschlägigen qualifizierten Berufspraxis auf. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist berufsbegleitend angelegt und kann individuell geplant werden.

3. Das BBT hat einen Leitfaden für die Validierung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundausbildung erlassen. Dieser Leitfaden ermöglicht es, die Bildungsleistungen zu erfassen und die beruflichen Handlungskompetenzen sowie die Allgemeinbildung zu bescheinigen. Damit ist es auch möglich, einen entsprechenden formalen Abschluss auf der Sekundarstufe II auszustellen, ohne dass ein formaler Bildungsgang durchlaufen werden muss.

Bereits heute bieten also einzelne Kantone Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern attraktive Angebote an höheren Fachschulen mit einem für die Sicherung des Lebensunterhalts angemessenen Lohn an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind geeignet, Bildungseffizienz und Attraktivität weiter zu steigern. Der Masterplan "Bildung Pflegeberufe" bietet Gewähr dafür, die Abstimmung zwischen der Praxis, den Bildungsanbietern und den für die Gesundheitsversorgung und Bildungspolitik verantwortlichen Akteuren auch für Zweitausbildungen zu optimieren. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass letztlich das Anliegen der Motion umgesetzt wird. Wir sind also der Meinung, dass wir auf dem Weg sind.

Deshalb beantragen wir, die Motionen abzulehnen.

[VS]

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