preparatory:AB 143307
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03
Wortprotokoll
Die Schweizer Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrands orientiert sich an den internationalen Standards. Die Strategie wurde zusammen mit den Kantonen erarbeitet.
Wie die Bekämpfung aller anderen besonders gefährlichen, meldepflichtigen Schadorganismen basiert auch die Bekämpfung des Feuerbrands auf einem dreistufigen Vorgehen:
Erstens geht es um das Verhindern. Kommt der Organismus in einem Gebiet noch nicht vor, beschränken sich die Massnahmen auf die Verhinderung der Einfuhr.
Zweitens geht es um das Tilgen, das Ausrotten. Wird der Organismus lokal festgestellt, muss es das Ziel sein, den Organismus zu tilgen. Die Massnahmen sind entsprechend einschneidend, Frau Graf hat soeben davon gesprochen.
Drittens geht es um das Eindämmen. Ist der Organismus regional etabliert und eine Tilgung nicht mehr möglich, wird die betroffene Region zur Befallszone erklärt. Das Ziel ist es, die Ausbreitung zu verlangsamen und Auswirkungen auf andere Gebiete möglichst zu unterbinden.
Alle Massnahmen zielen darauf ab, das Infektionspotenzial des Feuerbrandbakteriums möglichst gering zu halten. Noch gesunde Obstgärten, Baumschulen und Hochstammkulturen müssen vor dem Befall geschützt werden. Der Einsatz des Antibiotikums Streptomycin ist als Ergänzung zu den erwähnten Massnahmen zu verstehen.
Der Bund nimmt die Feuerbrandsituation in der Schweiz sehr ernst und unterstützt die Kantone in ihren Anstrengungen mit namhaften Beiträgen. So wurden in den letzten fünfzehn Jahren rund 100 Millionen Schweizerfranken in die Überwachung und Bekämpfung des Feuerbrands investiert.
Bund und Kantone überprüfen die Feuerbrandstrategie regelmässig hinsichtlich ihrer Wirkung und Aktualität. Zum letzten Mal wurde das im August 2011 gemacht. Sämtliche Resultate weisen darauf hin, dass sich die Bekämpfungsstrategie bewährt. Nichtsdestotrotz ist das von der Motionärin verlangte Ziel, wertvolle Hochstamm-Obstgärten zu erhalten, relevant. Es deckt sich mit den Zielen des Bundesrates; es ist in der Feuerbrandstrategie des Bundes abgebildet. Diese sieht implizit vor, auch dort, wo der Feuerbrand nicht mehr auszurotten ist, wertvolle Wirtspflanzenbestände, unter anderem in der Form von Hochstamm-Obstgärten, zu schützen. In der Praxis wird dies mit dem Ausscheiden von sogenannten Schutzobjekten erreicht. Schutzobjekte werden intensiver kontrolliert und Sanierungsmassnahmen rigoroser durchgeführt. Die Kosten dafür werden vom Bund anerkannt.
Nicht nur der Erhalt, sondern auch die Förderung von Hochstamm-Feldobstbäumen ist dem Bund ein wichtiges Anliegen. So hat der Bund in den letzten zehn Jahren die finanzielle Unterstützung derselben von 37 Millionen Franken im Jahr 2000 auf über 50 Millionen im Jahr 2010 erhöht.
Der Vollzug der Feuerbrandstrategie obliegt den Kantonen. Diese nutzen den Handlungsspielraum, welchen ihnen die Feuerbrandstrategie des Bundes ermöglicht. Das ist nötig, um den spezifischen regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Der Bundesrat fordert mit der Feuerbrandstrategie des Bundes die Kantone auf, Schutzobjekte gezielt auszuscheiden und damit ein Nebeneinander mehrerer Produktionsformen zu ermöglichen, mindestens so lange, bis der Markt in genügendem Ausmass und in ausreichender Vielfalt mit neugezüchteten, feuerbrandresistenten Sorten abgedeckt werden kann.
Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen.