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AB 143662

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-10

Wortprotokoll

Die SGK beantragt Ihnen auch hier, dem Bundesrat zu folgen.

Es ist so, wie Herr Niederberger gesagt hat: 5 Milliarden Franken tragen die Arbeitgeber; der Bund trägt nur die Zulagen, die an die Bezüger aus der Landwirtschaft ausgerichtet werden. Das steht in keinem Verhältnis. Aber ich muss Ihnen einfach sagen, dass alle Verwaltungskosten immer zum jeweiligen Sozialversicherungssystem gehören. Es ist auch so, dass die Arbeitger profitieren, wenn wir Mehrfachbezüge unterbinden; sie richten ja diese Zulagen aus. Es ist auch so, dass wir den Arbeitgern mit der Einrichtung eines solchen Registers den Zugang zu Abklärungen erheblich erleichtern. Deshalb sollten sie diese Kosten auch selber tragen. Es würde uns nie in den Sinn kommen, die Kosten für die RAV dem Bund und nicht der Arbeitslosenversicherung zu überbinden. Verwaltungskosten sind immer Teil des jeweiligen Sozialversicherungssystems. Wir möchten hier diesen Grundsatz nicht ändern, obwohl wir sehr viele Zuschriften erhalten haben, die das wünschen. Dieser Wunsch ist auch begreiflich, aber die Umsetzung wäre systemwidrig.

Deshalb bitte ich Sie namens der einstimmigen SGK, sich hier dem Bundesrat anzuschliessen und den Antrag Niederberger abzulehnen.

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