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AB 143669

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-10

Wortprotokoll

Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die vorliegende Änderung des Gesetzes ermöglicht die Einrichtung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters, eines Familienzulagenregisters, mit dem Ziel, einerseits Mehrfachbezüge zu verhindern, andererseits den administrativen Aufwand bei Abklärungen zu verringern. Diese Änderung wurde vonseiten der Behörden, der Ausführenden, mehrfach gefordert und geht nicht zuletzt auf eine Motion Schiesser (07.3618) zurück, die in diesem Rat eingereicht wurde und Mehrfachbezüge unterbinden wollte.

Artikel 6 des Familienzulagengesetzes sagt klar, dass für das gleiche Kind nur eine Zulage ausgerichtet wird. Es ist aber möglich, dass für ein Kind beispielsweise der Vater oder der Stiefvater und die Mutter gleichzeitig ein Begehren für eine Familienzulage beantragen. Die Abklärung der Anspruchskonkurrenz und all dieser Umstände ist heute bereits schwierig bis unmöglich und mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden. Deshalb braucht es ein zentrales Familienzulagenregister, wie es hier vorgeschlagen wird. Die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf soll das Familienzulagenregister führen. Darin sollen sämtliche Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz und im Ausland, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird, mit ihrer AHV-Versichertennummer erfasst werden. Die Stellen, die mit der Ausrichtung der Familienzulagen betraut sind, müssen die notwendigen Daten der Zentralen Ausgleichsstelle melden. Der Zugriff auf das Register wird restriktiv geregelt. Es enthält nur die absolut notwendigen Daten und keine besonders schützenswerten Daten im Sinne der Datenschutzregelung.

Die Kommission ist einstimmig auf das Gesetz eingetreten, und ich bitte Sie namens der SGK, das Gleiche zu tun. Bezüglich Änderungen im Detail werde ich mich in der Detailberatung bei den einzelnen Artikeln melden.