preparatory:AB 143953
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Zusätzlich zur Aufenthaltsdauer, die vom Bundesrecht vorgesehen ist, können die Kantone und Gemeinden jeweils noch kantonale und kommunale Wohnsitzdauern vorsehen. In Artikel 18 geht es nun darum, wie lange diese Aufenthaltsdauern sein dürfen respektive sein sollen.
Sie wissen es alle: Wir leben heute in einer Zeit, in der die Mobilität wichtig ist. Nur wer in Bezug auf seinen Arbeits- und Wohnort flexibel ist, kann in der heutigen Zeit im Berufs- und Arbeitsleben bestehen. Dass die verlangte Mobilität auch Schattenseiten hat, brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Wir alle bewegen uns ja zu Stosszeiten in Bahnhöfen und auf Strassen. Was für uns alle gilt, gilt vielleicht in noch höherem Masse für Ausländerinnen und Ausländer, die in unser Land gekommen sind und hier ein Ein- oder Auskommen finden möchten. Die kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen sind ein wichtiges Element in der Frage, wie viel Mobilität - innerhalb der Schweiz, wohlverstanden - wir ihnen zugestehen.
Sie finden auf Ihrer Fahne verschiedene Minderheiten. Mit meiner Minderheit I beantrage ich Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Der Bundesrat hat diese Bestimmung sehr sorgfältig geprüft und dabei die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung mit einbezogen. Es hat sich gezeigt, dass eine Regelung nur dann breite Akzeptanz findet, wenn sie ausschliesslich eine Obergrenze für die kantonale Wohnsitzfrist beinhaltet. Demzufolge schlug der Bundesrat die Formulierung vor, die Sie auf der Fahne finden. Die ursprünglich geplante maximale Dauer von einem Jahr wurde in der Vernehmlassung nicht akzeptiert. Der Bundesrat schlägt nun drei Jahre vor.
Der Kommissionsmehrheit ging das zu wenig weit. Es wurde in der Kommission argumentiert, dass die Gemeinden genügend Zeit brauchen, um zu sehen, ob jemand wirklich integriert ist. Ich habe vor einigen Jahren in Basel in einem Quartier gewohnt, das an der Grenze zum Kanton Baselland liegt. In einer der Strassen ist es so, dass die eine Strassenseite zum Kanton Basel-Stadt gehört, die andere zum Kanton Baselland. Da es sich um eine wenig befahrene Strasse handelt, ist die Strasse häufig ein Ort der Begegnung: Kinder spielen auf der einen oder anderen Strassenseite zusammen, Erwachsene treffen sich zum Gespräch, Strassenfeste finden statt. Dort wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer bewegen sich hin und her, über die Kantons- und Gemeindegrenze. Wenn nun also jemand von der einen Strassenseite auf die andere zügelt, weil dort eine passende Wohnung frei wird, beginnt seine Wohnsitzfrist neu zu laufen. Das heisst, er muss, wenn es nach der Mehrheit geht, mindestens weitere drei Jahre warten, bis er eingebürgert werden kann.
Ich könnte Ihnen noch viele solche Beispiele erzählen - etwa das Beispiel einer jungen Frau, die über Jahre im Kanton X wohnt und im Rahmen ihrer Ausbildung für drei Jahre in den Kanton Z zügelt: Kehrt sie anschliessend in den Kanton X zurück, in dem ihre Familie wohnt und wo sie sich gerne niederlassen würde, muss sie wiederum mindestens drei Jahre warten, bis sie sich einbürgern lassen kann.
Sie sehen: Das Leben, auch das Leben von Einbürgerungswilligen, hält sich nicht an Kantonsgrenzen. Beseitigen wir doch wenigstens hier unnötige Hürden, welche die Einbürgerung erschweren. Ich bitte Sie, meiner Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen.