preparatory:AB 143973
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Ich konzentriere mich in den mir zur Verfügung stehenden wenigen Minuten auf zwei der drei Minderheitsanträge, die ich in diesem Block gestellt habe.
Das Konzept des Bundesrates für die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes beinhaltete zwei wesentliche Elemente: Einerseits will der Bundesrat die Schwelle höher ansetzen, indem er die Niederlassungsbewilligung C als Voraussetzung definiert. Andererseits sollen dafür Personen, die gut integriert sind, und nur solche haben überhaupt eine Chance, eingebürgert zu werden, deutlich früher als heute eingebürgert werden. Im Vergleich zu heute soll also in Zukunft der Grad der Integration ein wichtiges Kriterium für die Einbürgerung sein. Die heute sehr lange Aufenthaltsdauer von zwölf Jahren soll auf acht Jahre verkürzt werden.
Wie zu erwarten war, hat Ihre SPK ein Element, nämlich die höhere Hürde Niederlassungsbewilligung, gerne genommen, hat aber das Gegengewicht dazu, die Verkürzung der Frist auf acht Jahre, abgelehnt. Damit ist die Revision definitiv in eine Schieflage gekommen.
Ich mache mir keine Illusionen darüber, wie das Resultat der Abstimmung zur Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung ausfallen wird. Auch der Kompromissantrag, den Frau Amarelle vorher begründet hat, wird wohl kaum eine Mehrheit finden. Ich bitte Sie aber inständig, sich bei Artikel 9 Absatz 1 gemäss meiner Minderheit IV für eine Aufenthaltsfrist von acht Jahren zu entscheiden. Wenn wir auf der einen Seite die Hürde erhöhen - eine Niederlassungsbewilligung haben zu müssen ist eine hohe Hürde -, dann sollten wir auf der anderen Seite ein motivierendes Signal setzen. Das Signal sollte sein: Wer in unserem Land gut integriert ist und all die Kriterien erfüllt, wie sie später noch diskutiert werden, darf schon nach acht Jahren Aufenthaltsdauer den Antrag auf Einbürgerung stellen. Wenn wir die Hürde zu hoch machen, ist das eine demotivierende, ausgrenzende Botschaft. Wollen wir nicht die Integration fördern? Geben wir den integrationswilligen Menschen eine überschaubare und realistische Perspektive, anstatt ihnen die Türe vor der Nase zuzuschlagen.
Ich komme nun zu einem ganz anderen Thema, zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 10 respektive 21a. Das ist ein Thema, das mir ebenfalls sehr am Herzen liegt. Ich stelle Ihnen den Antrag, dass in Bezug auf die erleichterte Einbürgerung eingetragene Partnerinnen und Partner gleich behandelt werden wie Ehepartner. Gegen meinen Antrag wurde in der Kommission ins Feld geführt, die Verfassung lasse das nicht zu, weil in Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung nur die Heirat, nicht jedoch die eingetragene Partnerschaft erwähnt werde. Das ist eine stark verkürzte Sichtweise und eine sehr enge juristische Interpretation.
Der Zürcher Kommentar zum Partnerschaftsgesetz kommt zu ganz anderen, ausgesprochen bestechenden Schlüssen. Bei der Entstehung dieses Verfassungsartikels gab es die eingetragene Partnerschaft noch nicht. Wenn dort also nur die Heirat aufgeführt ist, dann ist das historisch bedingt. Zudem ist in diesem Kommentar zu lesen, der Bund sei wegen des ganzheitlichen Verfassungsverständnisses gehalten, "seinem Handeln nicht nur die jeweils einschlägige Verfassungsnorm zugrunde zu legen, sondern darüber hinaus alle von der Sache berührten Verfassungsanliegen mitzubedenken". Mit anderen Worten: Wenn der Bund es will, wenn wir als Gesetzgeber es wirklich wollen, dann können wir im [PAGE 238] Bürgerrecht eine Gleichbehandlung der Ehe mit der eingetragenen Partnerschaft herstellen. Ich bitte Sie, dies zu tun.
Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, einer Ehefrau oder einem Ehemann in Bezug auf die Einbürgerung mehr Rechte zu geben als einem eingetragenen Partner. Bei der erleichterten Einbürgerung von Ehepartnerinnen und -partnern geht es darum, die Einheit des Bürgerrechts eines Paars im Hinblick auf dessen gemeinsame Zukunft zu fördern. Dies soll für alle Partnerschaften gelten. Unsere Bundesverfassung propagiert in Artikel 8 Absatz 2 die Rechtsgleichheit der unterschiedlichen Lebensformen.
Ich bitte Sie, meine Minderheit bei Artikel 10 und bei Artikel 21a zu unterstützen. Damit sorgen Sie dafür, dass diese wichtige Verfassungsbestimmung nicht toter Buchstabe bleibt.