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AB 144138

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich kann es ganz kurz machen: Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei diesem Block weitgehend die Anträge der Mehrheit.

Bei Artikel 20 finden wir, dass die Integrationskriterien auch bei erleichterter Einbürgerung erfüllt sein sollten. Der Bundesrat und die Minderheit schlagen uns vor, dass diese nur geprüft werden sollen. Aber Hand aufs Herz: Was geschieht dann, wenn man bei dieser Prüfung feststellt, dass die Integrationskriterien nicht erfüllt sind? Diese Formulierung ist uns zu schwammig.

Auch bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b, bei der Anrechnung der vorläufigen Aufnahme, ist der grösste Teil der Fraktion bei der Mehrheit. Es wird befürchtet, dass es eine Sogwirkung geben könnte, wenn die vorläufige Aufnahme an die Aufenthaltsdauer angerechnet würde. Die vorläufige Aufnahme bedeutet eigentlich, dass jemand eben nicht Asyl bekommt und nicht in der Schweiz bleiben sollte. Aus diesem Grund will die Mehrheit der Fraktion nicht, dass diese Zeit bei einem Einbürgerungsverfahren angerechnet wird.

Wir von der EVP und ein kleiner Teil der Fraktion unterstützen hier aber die Minderheit II. Als Voraussetzung für die Einbürgerung wird neu die Niederlassungsbewilligung C verlangt. Diese zu bekommen ist für Personen mit vorläufiger Aufnahme schon schwierig; es dauert sicher mindestens zehn Jahre, bis es so weit ist. Wenn diese Zeit nicht an die Aufenthaltsdauer angerechnet wird, kann es also zwanzig Jahre dauern, bis eine einbürgerungswillige Person dann auch wirklich eingebürgert wird. Dies dient sicher nicht der Integration und macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Das Problem der vorläufigen Aufnahme müssen wir auf anderer Ebene angehen. Mit dem Antrag der Mehrheit kann es aus meiner Sicht jedenfalls nicht gelöst werden.