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preparatory:AB 144222

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte die wichtigsten Gründe, die für die Revision des Lebensmittelgesetzes in der vorgelegten Form sprechen, nochmals kurz festhalten:

1. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nach der Überarbeitung durch die Kommission und auch durch die Verwaltung ausgewogen und zukunftsorientiert.

2. Die Revision ist vor allem auch aus der Sicht der in der Schweiz produzierenden Lebensmittelindustrie und des Detailhandels nötig. Sie schafft die Voraussetzungen, um den Handel mit Lebensmitteln zwischen der Schweiz und der EU in beide Richtungen ohne unnötige Handelshemmnisse sicherzustellen.

3. Die Qualität und die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel werden weiterhin auf der Basis der Selbstkontrollen der Akteure auf allen Stufen sichergestellt. Die Selbstkontrollen sind dabei weiterhin risikobasiert und werden - das ist wichtig! - anhand von privatrechtlichen Standards durchgeführt. Die staatlichen Kontrollen beschränken sich auch weiterhin, wie das bis jetzt der Fall war und sich bewährt hat, auf Stichproben und eine Überprüfung der Selbstkontrollen. Diese Stichproben sind ebenfalls risikobasiert und erfolgen nach einheitlichen Kriterien.

Dann kann auch festgestellt werden, dass die beantragten Anforderungen bezüglich einer konsequenten Deklaration der Inhaltsstoffe, des Produktionslandes und anderer wichtiger Informationen es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, beim Kauf von Lebensmitteln Entscheide zu treffen, die auf einer guten Information basieren.

Schliesslich noch ein Wort zum Nichteintretensantrag und zum Rückweisungsantrag der Minderheiten: Letzterer Minderheitsantrag kommt vor allem aus der Richtung der Gewerbebetriebe. Hier kann ich doch feststellen - in der Detailberatung werden wir es nachher im Einzelnen noch sehen -, dass viele der eingereichten Änderungsanträge, [PAGE 394] vor allem vonseiten des Gewerbeverbandes, in der Kommission bei der Detailberatung berücksichtigt werden konnten. Ich persönlich ziehe die Bilanz, dass etwa 60, vielleicht bis 70 Prozent der Anliegen berücksichtigt worden sind.

Somit kann ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit empfehlen, auf die Vorlage einzutreten - das Stimmenverhältnis in der Kommission war 18 zu 7 - und den Rückweisungsantrag der Minderheit abzulehnen. Die Ablehnung des Rückweisungsantrages wurde in der Kommission - bei Stichentscheid des Präsidenten - mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen.