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preparatory:AB 144276

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Die vom Bundesrat und von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagene Bestimmung entspricht dem geltenden Recht: Der Bundesrat soll weiterhin die Kompetenz haben, über die obligatorischen Angaben nach Artikel 12 hinaus weitere Angaben verlangen zu können und Vorschriften über die Kennzeichnung fertig zubereiteter Speisen auf Menükarten zu erlassen. Die Minderheiten Moret und de Courten wollen de facto diese Möglichkeiten einschränken, um damit weniger Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu haben. Im [PAGE 411] Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge Moret und de Courten abzulehnen.

Für die SP-Fraktion ist aber auch wichtig, dass in diesem Gesetz zum Schutz der Gesundheit besonders gesundheitsgefährdeter Menschen - z. B. bei Allergien oder Unverträglichkeiten - unbedingt auf die Kennzeichnungspflicht hingewiesen wird. Deshalb unterstützen wir bei Absatz 3 die Minderheit van Singer, vertreten durch Frau Heim. Der Inhalt von Nahrungsmitteln, die Herkunft der Rohstoffe und die gesundheitlichen Risiken von Lebensmitteln sind wichtige und relevante Informationen für den Entscheid von Konsumentinnen und Konsumenten.

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