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preparatory:AB 144427

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-25

Wortprotokoll

"Schützen Sie unsere Kinder!" ist hier das Thema, und ich möchte sagen: Den Ausführungen von Herrn Hess gibt es aus unserer Sicht fast nichts mehr beizufügen. Es geht ja nicht darum, dass man der Meinung ist, die Kinder müssten generell nicht in irgendeiner Art und Weise geschützt werden. Aber es ist sicher falsch, die Kinder nicht mit der Realität des täglichen Lebens zu konfrontieren und so zu tun, als gäbe es, wo auch immer, keine Gefahren. Es ist vor allem Sache der Erzieher, der Eltern, die Kinder auf den richtigen Pfad zu bringen. Nicht wahr, man kann Geländer bauen, um das Herunterfallen von Kindern zu verhindern, aber man könnte ihnen ja auch beibringen, aufzupassen, aufmerksam durchs Leben zu gehen und sich nicht unnötig Gefahren auszusetzen. Das gilt auch für den Genuss von Lebensmitteln: Die Kinder müssen masshalten beim Genuss von Lebensmitteln, die als nicht so gesund oder gar als ungesund erachtet werden.

Ich erachte es als erzieherisch falsch, Kinder mit Werbeverboten vor legalen Gefahren zu schützen, sie vor allem und jedem zu behüten; ganz abgesehen davon, dass man sich über Werbeverbote und deren Wirksamkeit generell unterhalten könnte. Es gibt ja genügend Beispiele von Staaten, in denen nie eine Werbung stattgefunden hat, der Missbrauch von gewissen legalen Produkten aber trotzdem stattfindet. Bringen wir den Kindern bei, mit den Verlockungen besonders attraktiver Lebensmittel und der dazugehörenden Werbung vernünftig umzugehen, sie kritisch zur Kenntnis zu nehmen. Die Werbung ist zu akzeptieren, wenn sie in vernünftigem Mass erfolgt, wie es von den Produktionsbetrieben in Aussicht gestellt wird.

Es stellt sich ja auch die Frage, wo die Grenze gezogen werden kann, wenn wir mit einer Kann-Formulierung operieren: Wo wird der Bundesrat diese Kann-Grenze dann ziehen? Ich bin der Meinung, man sollte, so, wie es die Minderheit beantragt, auf die Änderung vonseiten des Nationalrates überhaupt verzichten und dem Entwurf des Bundesrates in seiner ursprünglichen Fassung zustimmen.