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preparatory:AB 144491

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-12-10

Wortprotokoll

Zuerst zu Artikel 1 Absatz 1: Das Weiterbildungsgesetz ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und stärkt diesen dadurch. Die Weiterbildung wird fälschlicherweise oft mit lebenslangem Lernen gleichgesetzt. Wir erachten es deshalb als wichtig, im Gesetzentwurf präzisierend festzuhalten, dass die Weiterbildung Teil des lebenslangen Lernens bildet, neben den anderen Bildungsformen. Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung des Minderheitsantrages Herzog.

Bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d sind wir zum ersten Mal an einer Schlüsselstelle. Ich empfehle Ihnen die Anträge der Mehrheit und der Minderheit I zu diesem Absatz 2 ebenfalls zur Ablehnung. Für den Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener trägt der Staat und tragen insbesondere die Kantone die Verantwortung; ich habe das schon beim Eintreten gesagt. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die vorgesehene Koordination eine echte Verbesserung bringen wird und dass die Regelung im Gesetzentwurf eine adäquate Umsetzung auch ermöglichen wird. Eine konsequente Umsetzung ist allerdings nur möglich, wenn Grundkompetenzen als bildungsmässige Voraussetzungen verstanden werden, um am lebenslangen Lernen teilnehmen zu können. Es wurde mehrfach gesagt: Hinderungsgründe für eine Bildungsteilnahme sind zu wenig lesen und schreiben können, nicht rechnen können oder zu wenig Kenntnis von Informations- und Kommunikationsmitteln zu besitzen, um einen normalen Sprachkurs oder eine berufliche Weiterbildung besuchen zu können.

Bei den Grundkompetenzen geht es um Illettrismus, die Elternbildung hat damit einfach nichts zu tun. Elternbildung ist Sache der Kantone - ich erinnere noch einmal an mein Eintretensvotum. Der Familienartikel wurde im März 2013 an der Urne letztlich abgelehnt; auch das wurde vorhin bereits gesagt. Der Antrag der Mehrheit, der von Jugendlichen, Erwachsenen und Eltern spricht, ist auch, wenn ich das so sagen darf, sprachlogisch heikel. Unter Erwachsenen sind Eltern subsumiert. Man müsste somit auch andere Teilgruppen expressis verbis erwähnen.

Fazit: Der Bundesrat bittet Sie, den Antrag der Mehrheit der Kommission abzulehnen und mit der Annahme des Antrages der Minderheit II (Schilliger) zurück zum bundesrätlichen Entwurf zu kommen.

Artikel 4 Buchstabe b weist darauf hin, dass Bund und Kantone gemeinsam das Ziel verfolgen, Voraussetzungen zu schaffen, die allen Personen die Teilnahme an Weiterbildung ermöglichen. Angesprochen werden damit etwa die Grundkompetenzen, die eine Voraussetzung für eine Bildungsteilnahme darstellen. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb den Antrag der Minderheit Keller Peter zur Ablehnung.

Ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt der Bundesrat den Antrag der Mehrheit der Kommission zu einem neuen Buchstaben bbis. Ihr Anliegen ist mit den Regelungen im Berufsbildungsgesetz abgedeckt. Dort wird die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung als Aufgabe der Kantone definiert. Die Beratung von Erwachsenen ist in der Regel kostenpflichtig, ausser für Personen, die sich eine Beratung nicht leisten können. Der vorliegende Antrag sieht nun vor, dass diese Beratung nicht nur für diejenigen kostenlos sein soll, die sich eine Beratung nicht leisten können, sondern für jedermann. Den Antrag der Mehrheit der Kommission zu einem neuen Buchstaben f empfehle ich Ihnen zur Annahme.

Beim Antrag der Minderheit Weibel zu einem neuen Buchstaben g bitte ich Sie zu bedenken, dass Qualität und Transparenz in einem privaten Umfeld, wie es die Weiterbildung ist, nicht oder nur beschränkt durch den Staat sichergestellt werden können. Es muss in erster Linie Sache der Anbieter sein, für Transparenz zu sorgen. Transparenz ist ein Gütesiegel, das es ermöglicht, auf dem Markt und im Wettbewerb zu bestehen. Deshalb werden die Privaten auch dafür sorgen, dass die Transparenz gegeben ist. Es stellt sich dann auch die Frage, was denn eigentlich unter Transparenz und Vergleichbarkeit von Studiengängen und Abschlüssen in der Weiterbildung verstanden werden soll. Soll der Staat Vorgaben machen, wie Abschlüsse auszusehen haben? Das würde automatisch und sehr schnell eine Gefahr der Überregulierung und damit auch der Bürokratie bedeuten. Das würde die Dynamik und die Vielfalt des Weiterbildungsmarktes gefährden. Das Weiterbildungsgesetz geht übrigens das Thema Transparenz bei der Grundsatzbestimmung zur Qualität der Weiterbildung und bei den Aufgaben von Organisationen der Weiterbildung an. Wir werden über diese Themen noch zu debattieren haben. Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit Weibel abzulehnen.

Das heisst zusammenfassend: Nehmen Sie den Antrag der Minderheit II (Schilliger) zu Artikel 1 Absatz 2 an, nehmen Sie den Antrag der Kommission zu Artikel 2 Absatz 2 an! Dann empfehle ich Ihnen, den Antrag der Kommission zu Artikel 4 Buchstabe f anzunehmen, und alle anderen Anträge bitte ich Sie abzulehnen.