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AB 144712

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-05

Wortprotokoll

Ich beginne mit der Frage, ob die Schweizer Teilnahme an den Interreg-Programmen durch die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vom 9. Februar gefährdet sein könnte. Die EU-Verordnungen zur Umsetzung der Interreg-Programme 2014-2020 traten im Dezember 2013 in Kraft. Sie sehen die Teilnahme von Schweizer Regionen explizit vor. Die Europäische Kommission will die Grenzregionen zur Schweiz nicht benachteiligen, sodass daher unwahrscheinlich ist, dass die Verordnungen wegen des Abstimmungsresultats infrage gestellt werden. Das ist eine erste Bemerkung zur Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vom 9. Februar; auf die beiden Fragen komme ich sofort zu sprechen.

Die Reform des Finanzausgleichs hat der neuen Regionalpolitik auf 2008 ermöglicht, sich auf wirtschaftliche Ziele zu konzentrieren. Die thematisch ungebundene Ausgleichsfunktion wird durch den Finanzausgleich erfüllt. Mit anderen Worten: Mit der neuen Regionalpolitik muss es gelingen, die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. 2006 hat das Parlament auch entschieden, die Interreg-Förderung in die neue Regionalpolitik zu integrieren. Auch für die Interreg-Projekte stehen so die regionale Wertschöpfung und die regionale Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund. Das war damals, 2006, ein Paradigmenwechsel. Vorher ging es nämlich um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, so quasi als Selbstzweck, während es seit 2006 - um es noch einmal zu sagen - um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Regionen geht. Auf EU-Ebene wurde derselbe Paradigmenwechsel vollzogen; dort ist die Kohäsionspolitik auf einen Wachstumsfokus ausgerichtet.

Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, der Empfehlung der Evaluation zu folgen und ab diesem Jahr den Spielraum innerhalb der bestehenden Gesetzgebung mehr auszunützen: Erstens sollen nicht die Themenbereiche als Kriterium für die Förderung angewendet werden, sondern die Frage nach der Wirkung der Projekte und damit die Frage nach der geförderten Wettbewerbsfähigkeit. Zweitens geht es für die Programmgebiete darum, eigenständige Interreg-Programmvereinbarungen abzuschliessen, die eine Angleichung an die siebenjährige Laufzeit auf europäischer Ebene erlauben. Drittens sollen nichtausgeschöpfte Beträge in die neue Programmperiode übertragen werden können. Die Verteilung der Mittel hängt allerdings auch von der Qualität der unterbreiteten Programmvereinbarungen ab. Eine grundsätzliche Erhöhung der Mittel ist nicht vorgesehen, weil diese zulasten anderer Regionen gehen würde.

Kurz: Die Kombination von NFA und neuer Regionalpolitik funktioniert gut. Die Interreg-Programme streben nach Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Finanzmittel bleiben in der bekannten Höhe und sollen übertragbar werden, falls in einer Programmperiode nicht alle Gelder alloziert werden können. Also stehen keine neuen Mittel zur Disposition. [PAGE 68]

Jetzt zu Ihrer Frage zu den erleichterten Bedingungen für die Projektförderung: Das wird geprüft, und zwar im Rahmen der anstehenden Verhandlungen von Programmvereinbarungen.

Zur Berücksichtigung der kantonalen Projekte: Auch da werden im Rahmen der betreffenden Projekte die äquivalenten Leistungen berücksichtigt. Das ist schon im heutigen Regime so und soll weiterhin so bleiben.