AB 144771
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt den Räten die Änderung des Ausländergesetzes. Im Wesentlichen geht es dabei um zwei Punkte, die beide zum Ziel haben, bereits im geltenden Recht vorgesehene Instrumente effizienter zu gestalten. Konkret geht es um Instrumente, die an der Schengen-Aussengrenze der Schweiz, also an den internationalen Flughäfen, zum Einsatz kommen. Sie dienen dazu, die Kontrolle der [PAGE 285] Aussengrenze zu verbessern und die Zahl derjenigen Passagiere zu senken, die ohne die erforderlichen Reisedokumente in die Schweiz transportiert werden.
Fluggesellschaften müssen sicherstellen, dass alle Passagiere über die zur Einreise im Zielstaat erforderlichen Reisedokumente verfügen. Das geltende Ausländergesetz wiederholt diese international gültige Verpflichtung und sieht für Verstösse gegen diese Verpflichtung Bussen vor. Die wenigen Verfahren, die das Bundesamt für Migration gestützt auf die bisherige Norm eröffnet hat, mussten allesamt kurz darauf wieder eingestellt werden. Dies, weil die aktuelle Strafnorm die Beweisanforderung derart hoch ansetzt, dass eine Sanktionierung so gut wie ausgeschlossen ist. Der Bundesrat schlägt deshalb eine Neukonzeption des Sanktionensystems vor.
Konkret geht es um folgende Punkte: Die Neuregelung der Beweislast, also eigentlich die Beweislastverschiebung, besteht darin, dass die Verwaltung der Fluggesellschaft lediglich noch den Transport einer Person nachweisen muss, die nicht über die nötigen Reisedokumente verfügt. Das Unternehmen seinerseits hat dann die Möglichkeit nachzuweisen, dass es die erforderlichen Massnahmen getroffen hat, um solche Transporte zu verhindern. Abgeschwächt wird die Beweislastverschiebung durch einen Katalog von Fallkonstellationen, in denen per Gesetz keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt. Neu geregelt wird auch die Höhe der Sanktion. Bisher sieht das Gesetz eine Bussenobergrenze vor. Neu sollen stattdessen Pauschalsanktionen pro Passagier zur Anwendung kommen. Weiter soll bei der Neukonzeption der präventive Charakter hervorgehoben werden. Eine Sanktion soll als Ultima Ratio nur ergriffen werden, wo andere Massnahmen nicht den nötigen Erfolg bringen.
Der Entwurf des Bundesrates sieht weiter vor, das bestehende Passagierinformationssystem des Bundes effizienter zu machen. Mit diesem System übermitteln die Fluggesellschaften auf bestimmten Flugstrecken unmittelbar nach dem Start die Personalien der Passagiere sowie Angaben zu den verwendeten Reisedokumenten. Diese Daten ermöglichen es der Grenzkontrollbehörde, die Passagierdaten bereits während des Flugs mit den gängigen Fahndungsdatenbanken abzugleichen - und nicht erst dann, wenn die Personen bereits am Grenzkontrollschalter stehen. Damit können sich die Grenzkontrollbehörden besser auf die Risikoflüge vorbereiten und, wo nötig, entsprechende Vorkehrungen treffen.
Die vorgeschlagene Revision bringt mit Blick auf dieses System neben kleineren Anpassungen beim Datenkatalog im Wesentlichen zwei technische Änderungen: Zum einen sollen die Daten den Grenzkontrollorganen einfacher und auf einem sichereren Weg zur Verfügung gestellt werden, und zum andern soll, als Folge davon, der Abgleich dieser Daten mit den gängigen Fahndungsdatenbanken automatisiert werden, sodass die Grenzkontrollorgane die Daten nicht länger manuell einspeisen und die Abfragen auslösen müssen.
Neben den erwähnten Hauptelementen enthält der Entwurf des Bundesrates weitere punktuelle Gesetzesänderungen. Es geht dabei um die Schaffung der rechtlichen Grundlage, um im nationalen Visumsystem gewisse Gesuchsunterlagen elektronisch bewirtschaften zu können, und es geht um die Schaffung der rechtlichen Grundlagen, um die Daten von Personen zu erheben und zu verwalten, denen die Einreise verweigert wurde. Diese Daten werden gebraucht, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht von Fluggesellschaften zu kontrollieren und um statistische Aussagen machen zu können. Es geht auch um die Klarstellung, dass der Bund für die Kosten der Dublin-in-Verfahren zuständig ist.
Insgesamt lässt sich sagen, dass der Revisionsentwurf keine grundlegenden Neuerungen oder fundamentalen Änderungen von Rechten und Pflichten mit sich bringt. Stattdessen dient er dazu, bestehende Gesetzeslücken zu beseitigen und Normen, die sich als unpraktikabel erwiesen haben, anzupassen, um die Grenzkontrollen insgesamt effizienter zu machen.
Ihre Staatspolitische Kommission ist anlässlich ihrer Beratung vom 28. Januar 2014 einstimmig auf die Vorlage eingetreten und empfiehlt Ihnen, dies ebenfalls zu tun.