AB 144796
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Ich sehe schon, wie unsere Bundesrätin direkt im Zug nach Rom fährt, um neue Verhandlungen zu führen. Ihre Kommission hat das ein bisschen anders beurteilt. Auch hier muss man ja festhalten: Diese Motion wurde im September 2011 eingereicht. Sie wurde auch in der Aprilsession 2013, also in jener ausserordentlichen Session, vom Nationalrat ohne eine vertiefte Diskussion angenommen. Ihre Kommission hat sich Zeit genommen und sich informieren lassen. Sie beantragt Ihnen bei 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen, wie es auch der Bundesrat tut.
Der Fokus dieser Motion liegt auf der Rückübernahme gemäss Dubliner Abkommen mit Italien und der italienischen Forderung, dass diese Rückführungen per Flugzeug zu geschehen haben. Kollege Hess bezweifelt, dass man hierfür eine Gesetzesgrundlage braucht; er erwähnt, dass es nicht um eine neue Gesetzesgrundlage gehe, sondern darum, dass dieses Abkommen mit Italien neu ausgehandelt werden solle.
Es ist aber unbestritten, dass gestützt auf das Dublin-Abkommen jeder Zielstaat, in den Asylsuchende zurückgeführt werden, die betreffenden Modalitäten selbst festlegen kann. Das heisst, Italien kann eben diese Modalitäten festlegen. Italien verlangt, dass wir den Luftweg für diesen Vorgang vorsehen. Dies aus folgenden Gründen: Der Luftweg ist insbesondere deshalb für Italien wichtig, weil die Asylsuchenden auf die Quästuren verteilt werden und zu diesem Zweck unterschiedliche Flughäfen im ganzen Land angeflogen werden müssen. Rücküberstellungen per Zug nach Italien würden hingegen zu einem erheblichen logistischen, personellen und sicherheitstechnischen Mehraufwand führen. Die zu überstellenden Personen müssten zudem im Zug auf jeden Fall von Schweizer Beamten begleitet und bis zur Übergabe eventuell auch in Haft gesetzt werden, wofür die nötige Infrastruktur fehlt.
Der Kommission wurde vonseiten der Verwaltung auch glaubwürdig dargelegt, dass die Rückübernahme von Dublin-Fällen durch Italien derzeit gut funktioniert. Es stimmt, dass Flüge nicht durchgeführt werden konnten. Das hat aber mehr damit zu tun, dass gewisse Kantone ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, dass nämlich die entsprechenden Personen nicht rechtzeitig am Flughafen waren und die Flüge deshalb nicht durchgeführt werden konnten. Das hat mit Italien recht wenig zu tun, sondern mit Hausaufgaben, die nicht gemacht wurden.
Von daher ist die Kommission der Meinung, dass dieses gut funktionierende System und damit die Zusammenarbeit mit Italien nicht infrage gestellt werden sollten. Sie bittet Sie, diese Motion abzulehnen.