preparatory:AB 14537
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Wie ich bereits in der Eintretensdebatte festgehalten habe, behält der kantonale Gesetzgeber die Möglichkeit, Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge autonom zu gestalten. Die Kommissionsmehrheit beantragt, an dieser gesetzlichen [PAGE 1204] Formulierung festzuhalten. Die Kantone sollen ihren doch erheblichen Gestaltungsspielraum in allen Fällen behalten. Die Kommission entschied sich mit 13 zu 10 Stimmen, in diesem Artikel keine Ergänzung vorzusehen.
Die Minderheit (Rechsteiner Paul) beantragt dagegen, dass in Absatz 1a das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person für steuerfrei erklärt wird. Aufgrund der sehr offenen Formulierung von Absatz 1a könnte der kantonale Gesetzgeber selbst bestimmen, auf welche Definition des Existenzminimums abgestellt werden soll. Den Kantonen stünde die Möglichkeit offen, das Einkommen in der Höhe der blossen Existenzsicherung, d. h. der Sicherung der elementaren menschlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach, steuerlich freizustellen. Sie könnten aber auch das etwas grosszügiger berechnete betreibungsrechtliche Existenzminimum nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) als Grundlage heranziehen. Auf welche Weise die Freistellung zu erfolgen hat - das haben sowohl Frau Goll als auch Herr Rechsteiner Paul gesagt -, würde mit dem vorgeschlagenen Wortlaut durch das StHG nicht vorgegeben. Den Kantonen stünde daher die Möglichkeit offen, die Befreiung des Existenzminimums wie nach dem geltenden Recht der direkten Bundessteuer durch das Zusammenwirken von Tarif- und bisherigen Abzügen oder etwa durch die Einführung eines neuen Sozialabzuges zu erreichen. Die gesetzliche Formulierung würde den Kantonen somit einen erheblichen Spielraum gewähren.
Dennoch beantragt Ihnen die Mehrheit, auf diese Vorschrift nicht einzutreten, weil dies trotz der sehr offenen Formulierung einer materiellen Harmonisierung in einem Teilbereich gleichkomme. Die Kantonsautonomie in der Ausgestaltung der Steuerfreibeträge sei dadurch verletzt.
Diesem rechtlich-formalen Punkt steht die Minderheit Rechsteiner Paul gegenüber, der auch ich angehöre. Ich werde mit der Minderheit stimmen.