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preparatory:AB 145907

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-19

Wortprotokoll

In aller Kürze: Der Bundesrat setzt sich kontinuierlich für den Ausbau und die Stärkung des Kimberley-Prozesses ein. Die Schweiz war und ist bereit, in Anwendungsbereichen den Verweis auf Menschenrechte aufzunehmen, aber die beteiligten Länder wollen das häufig nicht - dies mit dem Argument, dass es sich strikt um ein Instrument für die Konfliktlösung respektive Konfliktprävention handle. Eine Änderung der Absichten des Kimberley-Prozesses bräuchte Einstimmigkeit in den Vereinten Nationen; das wissen wir auch.

Was die Schweiz anbetrifft: Wir erfüllen die Mindestanforderungen; zu diesem Schluss ist die Peer Review 2004 gekommen. Das Seco und die Zollverwaltung sorgen dafür, dass keine Blutdiamanten auf dem Schweizer Markt auftauchen. Die Sensibilität ist vorhanden. Die Schweiz beteiligt sich auch an Überprüfungen vor Ort und gibt damit ihrer Ernsthaftigkeit Ausdruck. Die Schweiz beteiligt sich jährlich - mit einem allerdings bescheidenen Betrag - am Kimberley Process Civil Society Trust Fund. Auch das ist ein Zeichen, dass das Thema nicht unterschätzt wird und dass man einen ernsthaften Beitrag in Ihrem Sinne leistet.