preparatory:AB 14601
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Die Minderheit Kaufmann möchte die inländischen Pensionskassen und die inländischen Lebensversicherungen von der Umsatzabgabe befreien. Dieser Minderheitsantrag umfasst, wie Sie wissen, die Artikel 13 Absatz 4 und 17a Absätze 1 und 2bis. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates.
Das Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe hat die Leitlinien der am 4. Oktober 1991 verabschiedeten Revision konsequent weitergeführt, indem es die Umsatzabgabepflicht auf alle bedeutenden inländischen Anleger - öffentliche Hand, Sozialversicherungen und Pensionskassen - ausdehnte. Nach dem bisherigen Recht waren aufgrund des in der Bilanz ausgewiesenen Wertschriftenbesitzes nämlich nur solche Anleger abgabepflichtig, welche sich als Kapitalgesellschaften oder als Genossenschaften organisiert hatten. Neu spielt es für die Erfassung der Pensionskassen keine Rolle mehr, ob sie als Genossenschaften oder Stiftungen organisiert sind. In diesem Sinn ist das erwähnte Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 wettbewerbsneutral konzipiert. Es berücksichtigt auch, dass der Wertschriftenhandel nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Die Pensionskassen werden, soweit sie ihre Geschäfte über inländische Banken abwickeln, keiner neuen Steuer unterworfen. Bei den inländischen Lebensversicherern wird der Status quo beibehalten. Auch für die Pensionskassen gilt übrigens, dass sie mit den inländischen Banken getätigte Geschäfte nicht im Umsatzregister eintragen müssen, wenn sie sich beim Abschluss dieser Geschäfte nicht als Effektenhändler ausweisen.
Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit wäre es deshalb nicht angebracht, die Pensionskassen schon nach kurzer Zeit wieder aus der Umsatzabgabepflicht zu entlassen. Sie haben in den letzten Tagen zahlreiche gleich lautende Briefe von Personalvorsorgestiftungen erhalten. Lediglich der Absender war individualisiert. Diese koordinierte Aktion, initiiert vom Schweizerischen Pensionskassenverband, wird noch vom Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung AG begleitet, der bereits im Vorfeld der heutigen Debatte verschiedene Mitglieder unseres Rates eingeladen hat, einem Referendumskomitee gegen das Steuerpaket beizutreten. Wie der Verwaltungsratspräsident des Verlages, Dr. Hans Wirz, anlässlich der Generalversammlung des Verlages festhielt, müsse dieser referendumsfähig werden. Daher versucht er nun, Druck auf das Parlament auszuüben. Diesem Druck müssen wir ganz klar widerstehen.
Herr Kaufmann stellt fest, dass die so genannte Entdeckung der Pensionskassen, aber auch der privaten Lebensversicherungen für neues Steuersubstrat im Widerspruch zur Bundesverfassung stehe, da diese klar eine steuerliche Begünstigung vorsehe. Es geht jedoch hier nicht nur um ein neues Steuersubstrat, denn wir erheben keine zusätzlichen Steuern auf den Pensionsguthaben, sondern wir übertragen lediglich die Verantwortung der Erfassung den Kassen und nicht mehr den Banken. Bis anhin haben diese die Umsatzabgabe erhoben und den Pensionskassen weiterbelastet. Nun sind letztere Effektenhändler und müssen selber dafür verantwortlich zeichnen. Daraus resultieren eine zusätzliche Verwaltungsaufgabe - das ist nicht zu bestreiten - und gewisse Verwaltungskosten, weil die Vorsorgeeinrichtungen die Abgabepflicht zu erfüllen haben. Es entsteht aber keine neue Steuer, das betone ich nochmals.
Die Abgabepflicht kann, soweit die Transaktionen mit steuerbaren Urkunden ausschliesslich über im Inland domizilierte Banken oder Effektenhändler getätigt werden, diesen auch weiterhin delegiert werden.
Ein weiterer Minderheitsantrag Kaufmann zielt auf die Ergänzung von Artikel 17a Absatz 1 und möchte, dass gemäss einem neuen Buchstaben i auch Firmenkunden mit Domizil im Ausland für auf eigene Rechnung getätigte Geschäfte von der Umsatzabgabe befreit werden. Zur Begründung dieses Antrages wird darauf Bezug genommen, dass die schweizerischen Bluechips nunmehr an der Londoner Börse Virt-x gehandelt werden, und es wird die Befürchtung geäussert, dass vor allem die ausländischen "corporates" ihre Aufträge zum Kauf oder Verkauf von schweizerischen Aktien nicht mehr den schweizerischen Banken erteilen werden, wenn sie nicht ebenfalls von der Umsatzabgabe befreit werden.
Die Kommissionsmehrheit lehnt auch diesen Antrag ab, ist sich aber der Problematik durchaus bewusst. Entsprechend ist der Bundesrat mit dem Kommissionspostulat 01.3215 vom 23. April 2001 ersucht worden, die Entwicklung der Stempelabgaben permanent zu beobachten und periodisch Bericht zu erstatten. Der Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat inzwischen eine gemischte Monitoring-Gruppe "Pretime" eingesetzt, welche im August 2001 ihre erste Sitzung durchgeführt hat und noch vor den Debatten im Ständerat einen ersten Bericht vorlegen wird. Insoweit ist das Nötige bereits vorgekehrt worden.
Nicht zu befriedigen vermag - das hat bereits Herr Raggenbass herausgestrichen - die Formulierung des Minderheitsantrages Kaufmann, welche von "Firmenkunden mit Domizil im Ausland" spricht. Damit würde die Abgabebefreiung auf Unternehmen ausgedehnt, welche nicht zu den institutionellen Anlegern gehören, weil sie nur kleine Wertschriftenportefeuilles besitzen. Privilegiert würden aber auch ausländische Firmen, die keine aktiven Geschäftstätigkeiten in unserem Lande ausüben. Im Bereich der Personenunternehmen müsste mit grossen Problemen bei der Unterscheidung zwischen Privat- und Firmenkunden gerechnet werden.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen aus den genannten Gründen, beide Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.