preparatory:AB 146017
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-06
Wortprotokoll
Noch eine Bemerkung zu den Artikeln 295a und 298: Hier schlägt Ihnen ja Ihre Kommission vor, an der Version unseres Rates - das ist auch die Version des Bundesrates - festzuhalten, und zwar mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es geht hier um die nicht ganz unwichtige Frage, wer dafür zuständig sein soll, potenziell gefährliche Geschäfte zu genehmigen: Soll es der neugeschaffene Gläubigerausschuss sein, wie es Ihnen die Kommission und der Bundesrat vorschlagen? Oder soll es ein Nachlassgericht gemäss Version des Nationalrates sein?
In der Kommission ist das kontrovers diskutiert worden, auch wenn sich am Schluss dann eindeutig die Idee durchsetzte, dass Rettungen von Unternehmungen erleichtert werden sollten. Die Kommission hat sich eigentlich aus zwei Gründen für den Gläubigerausschuss entschieden. Einmal ist er geprägt von den Mitwirkungsrechten der Gläubiger; die Gläubiger wählen diesen Ausschuss, und es sind ihre Interessen, die dort vertreten bzw. bekämpft werden. Vor allem aber ist der Gläubigerausschuss schneller und unbürokratischer als ein Gericht, und die Schnelligkeit ist letztlich oft dafür entscheidend, ob eine Firma gerettet werden kann oder nicht.
Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Festhalten.