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preparatory:AB 146400

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-19

Wortprotokoll

Gut, dass es die Schweizer Bäuerin gibt, und gut, dass es den Schweizer Bauern gibt! Ich schliesse mich dem an. Wenn wir das auch in Zukunft noch sagen wollen, dann braucht es die jetzige Reform.

Der Bundesrat verfolgt mit seiner Landwirtschaftspolitik drei Ziele: Erstens will der Bundesrat die Voraussetzungen für eine sichere und wettbewerbsfähige Versorgung mit Nahrungsmitteln verbessern; die Grundlage dazu ist in Artikel 104 der Bundesverfassung gegeben. Zweitens soll unsere Landwirtschaft langfristig und erfolgreich produzieren, für die inländischen wie auch für ausländische Märkte. Der Bund wird die Land- und Ernährungswirtschaft dazu in ihrer Ausrichtung auf mehr Qualität und mehr Nachhaltigkeit unterstützen. Drittens wollen wir auch verbesserte Voraussetzungen für Produktionsweisen schaffen, die die Rohstoff- und Ressourceneffizienz steigern und die Umwelt besser schonen, die aber auch Raum für Biodiversität und ein zusätzlich verbessertes Tierwohl schaffen.

Wir stehen heute vor einer ausserordentlich wichtigen Weichenstellung. Diese Weichenstellung ist nicht nur für die Landwirtschaft äusserst wichtig. Sie ist auch von grosser Bedeutung für die ganze Verwertungskette, vom Saatgut bis hin zum besten Stück Fleisch, das auf unseren Tellern landet. Sie entscheiden heute also auch über die Leistungsfähigkeit unserer Nahrungsmittelindustrie und über deren Arbeitsplätze; Sie entscheiden über die Wettbewerbsfähigkeit unserer Gastronomie, die zu einem wesentlichen Teil auf die Produkte unserer Landwirtschaft angewiesen ist. Sie entscheiden auch über die Attraktivität unseres Landes als einzigartiger Landschaft und als Tourismusmagnet.

Die Landwirtschaft ist mir ein echtes Anliegen. Ich will sie fördern, und deshalb fordere ich sie auch. Ich weiss, die Ziele, die der Bundesrat in der AP 2014-2017 vorgibt, sind ambitiös. Die Kommissionssitzungen und die Eintretensdebatte, die eben stattgefunden hat, zeigen deutlich auf, dass Sie die Konzepte des Bundesrates für eine erfolgreiche Zukunft der Schweizer Landwirtschaft grundsätzlich mittragen. Ich bin überzeugt, dass wir in einigen Jahren feststellen können, dass die damalige Ausrichtung der Landwirtschaft auf die Verfassungsziele richtig war, dass die heute gesetzten Akzente in Richtung Innovation, in Richtung Qualität, in Richtung Effizienzsteigerung nötig waren, dass die Landwirtschaft die Herausforderungen angenommen hat und deshalb besser dasteht, nämlich leistungsfähiger, selbsttragend auch, gesellschaftlich weiterhin hochgeschätzt und anerkannt und für weitere, kommende Herausforderungen besser gerüstet.

Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen zum Umfeld, in dem wir die Zukunft unserer Landwirtschaft diskutieren: Die schweizerische Landwirtschaft zählt rund 60 000 Betriebe, und sie bietet heute rund 170 000 Arbeitskräften eine Beschäftigung. Sie steuert heute etwa 1 Prozent zum Bruttoinlandprodukt bei. Aber die Bedeutung der Landwirtschaft geht weit über dieses eine Prozent hinaus, denn die Bedeutung misst sich vor allem daran, dass die Landwirtschaft rund 60 Prozent unserer Nahrungsmittel produziert. Sie misst sich daran, dass die landwirtschaftliche Arbeit und der [PAGE 1507] Einsatz, der aus der Landwirtschaft kommt, das Bild unseres Landes wesentlich prägen. Wenn die Landwirtschaft ihre grosse Bedeutung behalten will, muss sie sich, wie alle anderen Branchen auch, laufend verbessern. Nur so bleibt sie im Rennen gegen die immer stärkere Konkurrenz, eine Konkurrenz, die eben auch aus dem Ausland auf uns zukommt - ich erinnere an das Ausland-Shopping, ich erinnere an den Einkaufstourismus. Das muss uns mit Sorge erfüllen. Wir haben uns mit Verbesserungsschritten darauf einzustellen.

Die Finanzkrise und die Schuldenprobleme vieler grosser Industrienationen werden unsere Wirtschaft in den kommenden Jahren spürbar beeinflussen. Wir werden mit einem geringeren Wachstum leben müssen. Eine offene Volkswirtschaft muss alle Anstrengungen unternehmen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein und den Wohlstand zu sichern. Wir wissen es alle: Wir hängen für jeden zweiten Franken vom Ausland ab.

Die Kombination von Aussichten auf ein schwächeres Wachstum und starkem Franken stellt unsere Wirtschaft auf eine harte Probe. Auch die Landwirtschaft wird davon betroffen sein. Dazu kommen weitere Faktoren, die die Preise der Beschaffung und des Absatzes beeinflussen werden, ich denke an die offensichtliche Abhängigkeit zwischen den Preisen der Energie und jenen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Ich denke an die weltweit relativ tiefen Lagerbestände an Getreide, die dann preisbestimmend werden. Oder ich denke an die möglichen Auswirkungen von extremen Witterungsverhältnissen.

Wir gestalten unsere Landwirtschaft also in einem höchst anspruchsvollen Umfeld. Wir wollen die Rahmenbedingungen so setzen, dass wir auch dann bestehen können, wenn beispielsweise die Weltmarktpreise für Getreide und Soja steigen und unsere Schweine- und Geflügelproduzenten noch mehr herausgefordert sind, als das heute schon der Fall ist.

Damit komme ich zum Kernstück unserer Vorlage. Das Kernstück unserer Vorlage ist, wie bestens bekannt und jetzt x-fach schon erwähnt, das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Die Direktzahlungen unterstützen die sonst nicht genügend angebotenen und vorhandenen gemeinnützigen Leistungen. Die Bundesmittel sollen also möglichst wirksam eingesetzt werden. Ich habe sehr erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Systemwechsel in der vorberatenden Kommission und auch jetzt in der Eintretensdebatte von einer breiten Mehrheit getragen wird. Ich bin überzeugt: Dieser Systemwechsel wird die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft stärken und verbessern. Und ich bin weiter überzeugt, ich habe es schon gesagt, dass damit auch zusätzlicher Goodwill für unsere Landwirtschaft geschaffen wird.

Wir sind uns einig: Das herkömmliche Direktzahlungssystem hat Schwächen. Leistungen wie beispielsweise die Biodiversität in Sömmerungsgebieten werden eben nicht gefördert. Die Direktzahlungen werden nicht auf Ziele ausgerichtet, und sie sind nicht effizient. Die Zahlungen sind auch an ungeeignete Bezugskriterien gebunden, und das führt letztlich zu Fehlanreizen.

Diese Fehlanreize sind jetzt zu korrigieren. Mit dem neuen System eliminieren wir die Schwächen. Die Maxime heisst: "Ein Ziel - eine Massnahme". Angestrebt wird ein klarer Bezug zwischen den verfolgten Zielen und den einzelnen Direktzahlungsinstrumenten. Wir schlagen Ihnen ein ausgewogenes System vor. Die Lebensmittelproduktion bleibt die wichtigste Funktion der Landwirtschaft. Mehr als 80 Prozent der Direktzahlungen haben auch künftig einen sehr engen Bezug zur Produktion und zur Tierhaltung.

Das neue System ist bestens austariert und in sich schlüssig. Das zeigen auch die zahlreichen Modellrechnungen, und wir haben viele davon gemacht. Ich bitte Sie deshalb, jetzt nicht unnötig einzelne Bausteine aus dem Gesamtkonstrukt herauszubrechen. Folgen Sie also Ihrer Kommission, und vollziehen Sie konsequent den vorgeschlagenen Systemwechsel.

Ausgewogen ist auch die Verteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Instrumente. Anträge, die eine Verschiebung der Mittel in die eine oder andere Richtung zum Ziel haben und so den Handlungsspielraum des Bundesrates unnötig einschränken würden, sind abzulehnen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Grundkonzept bei den Direktzahlungen wurde von der Kommission vollumfänglich unterstützt.

Lassen Sie mich zwei Direktzahlungsinstrumente ansprechen, die Versorgungssicherheitsbeiträge und die Landschaftsqualitätsbeiträge.

Die heutigen, tierbezogenen Beiträge, wir wissen das, geben Anreize zur Intensivierung der Tierhaltung, verursachen damit unerwünschte Marktverzerrungen und auch ökologische Probleme. Eine Minderheit Ihrer Kommission möchte die Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland weiterhin gemäss der Anzahl der gehaltenen Tiere abstufen. Ich rate Ihnen dringend davon ab, denn die heutige Fehlentwicklung könnte so nicht ausgeräumt werden. Das heutige Problem ist nicht die zu tiefe, sondern die zu hohe Produktion in einzelnen Bereichen. Bezüglich der Einkommen schneidet die Lösung des Bauernverbandes schlechter ab, als es der Fall wäre, wenn wir die Weiterführung der heutigen Tierbeiträge beschliessen würden. Der Antrag der Minderheit ist also kein Kompromiss, sondern eine Fortschreibung in etwas anderer Hülle. Schlussendlich wäre das Modell der Minderheit nachteilig für das Berggebiet, das wurde auch schon gesagt. Es würden mehr Direktzahlungen ins Talgebiet fliessen, insbesondere natürlich zu Betrieben mit ausgesprochener Milch- und Fleischproduktion.

Das wollen wir nicht. Die AP 2014-2017 will vor allem auch das Berggebiet stärken, weil dort die Einkommenslage im Vergleich zum Talgebiet schlecht ist. Mit den verbesserten Sömmerungsbeiträgen, dem neuen Alpungsbeitrag, der Erhöhung der Hangbeiträge und den angepassten Biodiversitätsbeiträgen profitiert das Berggebiet besonders vom weiterentwickelten Direktzahlungssystem.

Damit bin ich bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen. Was wurde da nun schon polemisiert! Man kann schon fast von einem Sturm um Geranien auf Bauerhöfen sprechen. Lassen Sie mich Folgendes festhalten:

1. Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen schaffen wir in den Regionen Möglichkeiten, traditionelle Kulturlandschaften zu erhalten und aufzuwerten. Denken Sie z. B. an die Waldweiden im Jura oder an die Getreidefelder im Engadin.

2. Die Pflege der Kulturlandschaft ist als explizites Ziel der Agrarpolitik in der Verfassung festgehalten.

3. Ein Verzicht auf die Einführung der Landschaftsqualitätsbeiträge hätte zur Folge, dass die wiederholt geforderte Berücksichtigung regionaler Anliegen weiterhin ausgeschlossen wäre.

Wie Sie wissen, sind die Pilotversuche sehr erfolgreich verlaufen. Dabei wurden selbstverständlich auch einige Schwächen festgestellt. Insbesondere muss dann, was die Einfachheit betrifft, wenn wir die Verordnung schreiben, der Mut zur Lücke aufgebracht werden. Ich bin gerne bereit, diesem Aspekt volle Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Aber die Landschaftsqualitätsbeiträge sind mir wichtig.

Bevor ich etwas zu den Zahlen sage, will ich noch ein paar andere Aspekte ganz kurz ansprechen dürfen.

Zuerst zur Qualitäts- und Innovationsförderung: Mit dem gezielten Ausbau der Instrumente der Qualitäts- und Innovationsförderung schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, die der Land- und Ernährungswirtschaft erlauben, zusätzliche Marktpotenziale zu erschliessen. Mit dem erweiterten Artikel 11 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bund zeitlich befristet innovative Projekte unterstützen. Ich denke zum Beispiel an die Entwicklung einer neuen Produktion, etwa Produkte aus Schweizer Rohseide. Mit der Möglichkeit, die Kennzeichnung von nachhaltig hergestellten Produkten zu regeln, kann der Bund die Verbraucher in ihren Konsumentscheiden unterstützen.

Zur Kostensenkung: Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit steigern wollen, müssen auch die Kosten gesenkt werden. Die Wertschöpfung muss auch dann funktionieren, wenn die in- und ausländische Konkurrenz stärker spielt. Die AP 2014-2017 unterstützt die Landwirtschaft im Kostenmanagement mit Kostensenkungsprojekten. Im Weiteren sollen [PAGE 1508] die Modalitäten bei der Gewährung von Investitionshilfen so präzisiert werden, dass die Investitionen auch unter veränderten Rahmenbedingungen noch tragbar sind. Damit werden die Produktionskosten über tiefere Abschreibungs- und Zinskosten gesenkt und wird die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert.

Zum Stichwort "Ausbildungsanforderung": Erfolgreich sein heisst innovativ sein, erfolgreich sein heisst qualitativ effizient sein, und es heisst wettbewerbsfähig sein. Wer das sucht, muss qualifiziert und ausgebildet sein. Die fundierte bäuerliche Berufsausbildung ist eine Grundvoraussetzung für eine professionelle Betriebsführung, und angesichts der gewachsenen Ansprüche wird eine landwirtschaftliche Ausbildung auch für Bewirtschafter kleinerer Betriebe als wichtig erachtet. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung soll nur für Neueinstellungen angewendet werden. Bewirtschafter, die bisher Direktzahlungen erhalten haben, sind somit nicht betroffen. Der Entscheid Ihrer Kommission würde bedeuten, dass für den Erhalt von Direktzahlungen gar keine Ausbildung mehr nötig wäre. Das kann es ja wohl nicht sein.

Ich bitte Sie also, auch hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen oder allenfalls den Einzelantrag Bourgeois zu unterstützen.

Landwirtschaft betreiben wir künftig auch nicht im geforderten Ausmass, wenn wir nicht das Kulturland erhalten - auch das wurde schon wiederholt angesprochen. Ich weiss, das ist ein äusserst heisses Eisen, ich habe es schon in der Debatte in der Kommission thematisiert. Es ist ein Thema, das in die Diskussion der Revision des Raumplanungsgesetzes gehört. Aber ich erlaube mir dennoch, auch hier und heute ein Zeichen zu setzen, nämlich: Wie halten wir es mit den Direktzahlungen in den bereits eingezonten Bauzonen? Von einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung kann wohl nicht die Rede sein. Mit der Einzonung wird der Wille bekräftigt, die betroffenen Parzellen der landwirtschaftlichen Nutzung früher oder später zu entziehen. Konsequenterweise müssten diese Parzellen von den Fördergeldern der Landwirtschaft ausgeschlossen werden. Es könnte ja dann zu Rückzonungen kommen, oder jedenfalls würden kommende Einzonungen mit einer zusätzlichen Hürde rechnen müssen.

Ich beantrage Ihnen auch hier, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.

Damit komme ich noch zum Geld und zum bäuerlichen Einkommen: Ich habe gut zugehört, und die Frage der künftigen Einkommen ist heiss umstritten. Ich betone gerne noch einmal Folgendes: Die Behauptung, dass die meisten Betriebe mit dem neuen Direktzahlungssystem verlieren würden, ist einfach falsch. Da können gewisse Kreise noch lange eigene Berechnungen mit falschen Annahmen kolportieren. Unsere Modellrechnungen zeigen im Gegenteil, dass die Einkommen mit dem Bundesratsmodell steigen werden, und zwar sowohl die Sektoreinkommen wie auch die einzelbetrieblichen Einkommen. Sie wissen, dass das Szenario der Botschaft, also das Bundesratsszenario, von einem grösseren Sektoreinkommen im Umfang von 110 Millionen Franken spricht. Würden wir beim heutigen System bleiben, wären diese 110 Millionen Franken nicht erwirtschaftbar. Das ist mit ein wesentlicher Grund dafür, dass ich Ihnen beliebt mache, die AP 2014-2017 im Sinne des bundesrätlichen Entwurfes zu diskutieren und auch zu beschliessen.

Damit noch ein Wort zum Zahlungsrahmen: Die Einkommen, wie eben angesprochen, entwickeln sich positiv. Es braucht dazu Können, es braucht dazu Leistung, aber es braucht dazu auch Geld, und es braucht auch viel Geld. Die Gesamtmittel für die drei Zahlungsrahmen sollen auf dem Niveau der Vorjahre weitergeführt werden. Das ist überhaupt nicht selbstverständlich, der Strukturwandel in der Landwirtschaft geht weiter. Man kann sich deshalb zu Recht fragen, ob es tatsächlich angebracht ist, angesichts der sinkenden Betriebszahlen die gleich hohe Summe Geld zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Landwirtschaft mit der AP 2014-2017 zusätzliche gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringt, auf dem Beschaffungsmarkt mit einer weiteren Teuerung konfrontiert ist und im Absatz ebenfalls den starken Franken zu spüren bekommt, scheint dem Bundesrat ein stabiles Agrarbudget angemessen.

In Ihrer Debatte muss es jetzt darum gehen, das vorgeschlagene Budget weder mit Restriktionen, die die Flexibilität verhindern, zu belasten noch die Zahlungsrahmen zu erhöhen. Ich mache Ihnen beliebt, jeweils dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Ihre Kommission hat sich diesbezüglich sehr deutlich dafür ausgesprochen.

Mit der AP 2014-2017 wird die Landwirtschaft fähig, die künftigen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Sie kann weiterhin qualitativ hervorragende Nahrungsmittel in ausreichender Menge produzieren. Sie kann die weiteren Aufträge erfüllen, die in der Verfassung festgehalten sind. Der Bundesrat präsentiert, wie eingangs gesagt, ein sehr sorgfältig austariertes System und einen zumutbaren Schritt. Wir brauchen diesen Schritt, die Landwirtschaft braucht diesen Schritt. Wir tun der Landwirtschaft keinen Gefallen, wenn wir heute den bequemen Weg gehen, wenn wir in der Entwicklung stehenbleiben. Die übrige Wirtschaft, die ihrerseits vielen und teilweise äusserst heftigen Herausforderungen ausgesetzt ist, beobachtet genau, wie sehr Sie bereit sind, die Landwirtschaft in die Zukunft zu stellen.

Ich wiederhole: Ich will eine produzierende Land- und Ernährungswirtschaft, die bei der Ökologie und beim Tierwohl zu den fortschrittlichsten gehört. Ich will die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich verbessern. Ich will gleichzeitig die gesamte Wertschöpfungskette stärken. Und ich will den einzelnen Bauern Handlungsspielraum belassen, damit ihre Einkommen steigen können.

Ich habe mit dem Gesamtkontext, in dem wir unsere Landwirtschaftspolitik gestalten, begonnen, und ich will auch damit schliessen. Neben dem nationalen Handlungsbedarf verlangen auch die globalen Entwicklungen eine konsequente Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft und der Agrarpolitik. Global gesehen wird sich das Spannungsfeld zwischen Nachfrage und knappen natürlichen Ressourcen in den nächsten Jahren weiter vergrössern. Fachleute auf der ganzen Welt arbeiten an einem Konzept der Ernährungssicherheit, das die nachhaltige Produktion, den Zugang zu Nahrungsmitteln, Effizienz und die Gesamtstabilität umfasst. Da darf die Schweiz nicht wegschauen. Für unsere Agrarpolitik heisst das: Die Rahmenbedingungen müssen so weiterentwickelt werden, dass sie insgesamt eine nachhaltige Entwicklung des Sektors gewährleisten und dass diejenigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen stärker gefördert werden, für welche die Ziele bisher nicht erreicht worden sind.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und dem bundesrätlichen Konzept zu folgen.