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preparatory:AB 146486

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-09-19

Wortprotokoll

Aus Sicht der Kommission ein paar Bemerkungen zu den Landschaftsqualitätsbeiträgen: Als neues Element beim Direktzahlungssystem haben sie in der Kommission ebenfalls zu einer längeren Diskussion geführt. Die Kommission unterstützt mit 17 zu 8 Stimmen die Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen als zielgerichtete Massnahme zur Erhaltung und Förderung von qualitativ wertvollen Landschaften. Diese sind wichtig für die Landwirtschaft, die Standortqualität der Schweiz und speziell für den Tourismus. Die Minderheit Walter möchte auf die Einführung einer eigenständigen Massnahme für die Landschaftsqualität verzichten. Sie verspricht sich davon eine Vereinfachung, da dadurch auf vollzugsaufwendige Projekte verzichtet werden kann. Die Kommission erwartet von der Verwaltung schlanke Lösungen, die sich einfach mit anderen Programmen kombinieren lassen. Sie will in ihrer Mehrheit auf das Instrument der Landschaftsqualitätsbeiträge nicht verzichten.

Deshalb bitte ich Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Bei den Direktzahlungen für Flächen in Bauzonen möchte ich noch anfügen, dass sich die Kommission mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, weiterhin auch Direktzahlungen für Flächen in Bauzonen auszurichten. Es muss uns bewusst sein, dass das Land in den Bauzonen vielfach nicht im Besitz der Bewirtschafter ist. Der einzelne Bauer kann nicht sehr viel dafür, wenn dieses Land nicht überbaut wird. Er erbringt aber seine Leistung der Bewirtschaftung dieser Flächen, wie er sie auch in der Landwirtschaftszone erbringt. Darum ist es gerechtfertigt, auch diese Direktzahlungen weiterhin auszurichten. Wenn diese Flächen in den Bauzonen überbaut sind, was der Bauer vielfach nicht beeinflussen kann, fallen diese Beiträge natürlich weg; das ist auch klar. Das war die Hauptüberlegung der Kommissionsmehrheit, weiterhin diese Direktzahlungen auszurichten. Dafür hat die Kommission entschieden, dass im Perimeter von Golfplätzen keine Direktzahlungen mehr ausgerichtet werden sollen. Das ist an und für sich sicher nachvollziehbar und richtig. Golfplätze sollen nicht mit Direktzahlungen gefördert und finanziert werden.

Bei der Ausbildungsanforderung müssen wir meiner Ansicht nach von einem Betriebsunfall in der Kommission sprechen: Als die Mehrheit der Kommission den Antrag des Bundesrates ablehnte, war es ihr nicht bewusst, dass damit alle Voraussetzungen bei der Ausbildung dahinfallen würden und dass eben nicht das bestehende Recht hier "einspringen" würde, sondern die Voraussetzungen ganz gelöscht würden; das wurde allen eigentlich erst nachher bewusst. Darum glaube ich, dass Konsens herrscht, dass wir hier für die Ausbildung Voraussetzungen schaffen wollen. Die Ausbildung ist für die Landwirtschaft nach wie vor wichtig. Deshalb könnte der Einzelantrag Bourgeois mit der Forderung nach der Wiederaufnahme des geltenden Rechtes bei der Ausbildung die richtige Lösung sein. Zwischen der Bundesratslösung und dem Antrag Bourgeois gibt es einen feinen Unterschied. Der Bundesrat spricht von der "landwirtschaftlichen Grundbildung". Das ist ein Fähigkeitszeugnis in der [PAGE 1552] landwirtschaftlichen Ausbildung. Beim bisherigen Recht sprechen wir von einer "landwirtschaftlichen Ausbildung" als Voraussetzung. Ich glaube, im Sinne der Kommission sagen zu dürfen, dass hier der Kompromiss des Einzelantrages Bourgeois eine gute Lösung sein könnte.

Ich möchte noch kurz auf die Düngerbilanz gemäss Artikel 70a Absatz 2 Buchstabe b eingehen: Die Mehrheit der Kommission kann sich hier dem Entwurf des Bundesrates anschliessen. Die Minderheit Schelbert ist ja der Ansicht, dass bei der Düngerbilanz auch die Bodenvorräte berücksichtigt werden müssen. Die Vorbehalte der Mehrheit gegenüber diesem Antrag liegen nicht in der Zielsetzung, wie sie von der Minderheit festgehalten wird. Es ist klar, dass die unternehmerische Landwirtschaft die Düngung auf die Bedürfnisse der Pflanzen und der Bodenvorräte abstimmt. Hingegen sprechen vollzugstechnische Probleme ganz klar gegen die von der Minderheit vorgeschlagene Vorschrift.

Zu den Etappenzielen in der Agrarpolitik: Die Minderheit Bertschy wurde jetzt auf der Fahne tatsächlich zu einer Mehrheit. Wir wissen, wie das passieren konnte - weil eben diese Mehr- und Minderheiten noch einmal eruiert worden sind. Vorher gab es bei der Abstimmung ein Stimmenverhältnis von 12 zu 12, und der Stichentscheid des Kommissionspräsidenten gab den Ausschlag.

Zu den Einkommens- und Vermögensgrenzen: Hier hat die Kommissionsmehrheit die Auffassung, dass zum Beispiel eine Bäuerin, die vielleicht eine andere berufliche Ausbildung hat, einem Nebenerwerb nachgeht - zum Beispiel eine Lehrerin oder eine Krankenschwester - und einen zusätzlichen Erwerb einbringen kann, durch das Direktzahlungssystem nicht bestraft werden sollte. Die tüchtigen Bauernfamilien, die mit der Landwirtschaft etwas verdienen und vielleicht auch über ein Nebeneinkommen verfügen, sollen nicht mit dem Direktzahlungssystem abgestraft werden.

Dann noch zur Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche: Hier ist die Kommissionsmehrheit klar der Auffassung, dass über alle Flächen die gleichen Leistungen erbracht werden und alle Flächen die Berechtigung haben, Direktzahlungen zu erhalten. Ob sie von grossen oder von kleinen Betrieben bewirtschaftet werden, soll keine Rolle mehr spielen. Das war die mehrheitliche Auffassung der Kommission.