preparatory:AB 146489
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-19
Wortprotokoll
Es geht in diesem Block um die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man Direktzahlungen erhält. Mit dem bundesrätlichen Entwurf erhöhen wir den unternehmerischen Spielraum, wir schützen zusätzlich das Kulturland, und wir fördern vor allem auch die Professionalität. Ich habe es heute Morgen schon gesagt: Es ist ein Gesamtkonzept, das Ihnen vorliegt, es ist ein austariertes Konzept. Ich bitte Sie, keine einzelnen Beiträge herauszubrechen.
Damit bin ich bei Artikel 70 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 74, bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen. Die landschaftliche Qualität der Schweiz ist durch eine grosse Vielfalt unterschiedlicher Kulturlandschaften bestimmt, und diese Vielfalt ist im Abnehmen begriffen. Die Pflege der Kulturlandschaft ist als explizites Ziel der Agrarpolitik in unserer Verfassung festgehalten. Die Förderung der Kulturlandschaftspflege beschränkt sich heute auf Massnahmen der Offenhaltung einerseits und auf Massnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt andererseits. Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Landschaftsqualitätsbeiträgen soll die Möglichkeit geschaffen werden, regional traditionelle Kulturlandschaften zu erhalten oder aufzuwerten.
Ein Verzicht auf die Einführung der Landschaftsqualitätsbeiträge hätte zur Folge, dass die wiederholt geforderte Berücksichtigung der regionalen Anliegen - die Waldweiden sind bereits mehrfach erwähnt worden, und ich habe sie heute Morgen auch schon einmal erwähnt - nicht gegeben wäre. Mit der Einführung der Landschaftsqualitätsbeiträge wird die Erhaltung vielfältiger Landschaften unterstützt und somit einem wichtigen gesellschaftlichen Anliegen Rechnung getragen. Nicht zuletzt profitiert davon die gesamte Volkswirtschaft, denn eine attraktive Kulturlandschaft ist ein Standortattraktivitätsmoment und vor allem, ich habe es heute Morgen gesagt, ein Tourismusmagnet.
Ich bitte Sie also, die Landschaftsqualitätsbeiträge ernst zu nehmen, nicht gegen sie zu polemisieren und der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen.
Die Bauzonen habe ich heute Morgen in der Eintretensdebatte auch schon angesprochen. Ich weiss, das ist ein Thema der Revision des Raumplanungsgesetzes. Ich habe heute Morgen gesagt: Ein Zeichen kann und soll gesetzt werden. Von einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung kann ab dem Moment, in dem eingezont ist, letztlich nicht mehr gesprochen werden. Deshalb stelle ich noch einmal mit aller Deutlichkeit infrage, dass man für eingezontes Bauland weiterhin Direktzahlungen ausrichten soll.
Mit dem Entwurf des Bundesrates entsteht ein Druck, zu grosse Bauzonen zu reduzieren und die Flächen in die Landwirtschaftszone zurückzuzonen. Gleichzeitig führt er dazu, dass im Rahmen der Interessenabwägung innerhalb der Gemeinde, die für die Einzonungen zuständig ist, bei Neueinzonungen eher zugunsten der Erhaltung von gutem Kulturland entschieden wird. Bereits heute werden auf schätzungsweise 40 Prozent der in Bauzonen gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen keine Direktzahlungen mehr ausgerichtet. Wenn Sie Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe d streichen würden, gäbe es keine Rechtsgrundlage mehr, um Direktzahlungen für Flächen in Bauzonen zu verweigern. Würden gemäss Mehrheitsantrag Direktzahlungen für Flächen in auf Bauzonen ausgerichtet, hätte dies einen finanziellen Mehrbedarf von mindestens 45 Millionen Franken zur Folge. Da gemäss WAK-NR das Direktzahlungsbudget nicht aufgestockt werden soll, müssten konsequenterweise die anderen Direktzahlungen gekürzt werden.
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.
Zu den Golfplätzen halte ich mich kurz: Gemäss der geltenden Regelung berechtigen Flächen in Golfplatzperimetern zu Beiträgen. Ich bin damit einverstanden, dass hier auch keine Beiträge mehr ausgerichtet werden.
Dann zu Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe h, zu den Ausbildungsanforderungen: Ich habe die Ausführungen von Herrn Binder gerne zur Kenntnis genommen. Es ist grundsätzlich richtig, dass mit dem Entwurf des Bundesrates der Status quo beibehalten werden könnte. Die bundesrätliche Lösung ist eine gute Lösung. Stimmen Sie dieser Lösung zu oder dann mindestens dem Einzelantrag Bourgeois.
Zu Artikel 70a Absatz 2 Buchstabe b, wo es um die Bodenvorräte und die Düngerbilanz geht: Die mit der AP 2014-2017 vorgeschlagenen Massnahmen reichen aus, um die definierten Ziele im Bereich des stofflichen Umweltschutzes zu erreichen. Schon heute müssen die Landwirte [PAGE 1551] mindestens alle zehn Jahre auf allen Parzellen Bodenanalysen durchführen lassen. Es liegt im unternehmerischen Interesse der Landwirte, die Dünger gezielt einzusetzen. Eine zwingende Berücksichtigung der Bodenvorräte in der Düngerbilanz würde diese stark verkomplizieren und damit zu administrativem Mehraufwand führen.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.
Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe f, die Etappenziele: Im ökologischen Bereich werden jeweils im Rahmen der Botschaft des Bundesrates ökologische Etappenziele mit klarer zeitlicher Befristung definiert bzw. wird Bilanz gezogen. Neu hat der Bundesrat in der Botschaft in Ziffer 1.5 zu allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit bzw. zu allen gemeinwirtschaftlichen Leistungen Ziele festgelegt. Der Bundesrat wird zu gegebenem Zeitpunkt überprüfen, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden, und bei Bedarf entsprechende Korrekturen bei den Massnahmen respektive bei der Mittelverteilung vorschlagen. Eine entsprechende Verankerung eines solchen Auftrages im Landwirtschaftsgesetz scheint mir nicht nötig, sie wäre zudem gesetzestechnisch am falschen Ort platziert.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Stichwort Vermögensgrenzen, es geht um den Antrag der Minderheit Fässler Hildegard: Mit den Direktzahlungen sollen konkrete Ziele erreicht werden. Mit einer Einkommens- und Vermögensgrenze würde die Wirkung der leistungsbezogenen Beiträge beeinträchtigt oder sogar neutralisiert. In den übrigen Wirtschaftszweigen wird es auch nicht als opportun erachtet, Fördergelder vom Einkommen oder Vermögen des Empfängers oder der Empfängerin abhängig zu machen. Ich denke da z. B. an die kostendeckende Einspeisevergütung bei Fotovoltaikanlagen. Mit dem Einbezug der bisherigen Grenzen bei den sozial- bzw. einkommensmotivierten Übergangsbeiträgen wird dem Anliegen bereits angemessen Rechnung getragen.
Ich bitte Sie daher, die Mehrheit zu unterstützen.
Zu Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe h, Minderheit Schelbert, wo es um die Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche geht: Auch bei dieser Frage der Beitragsabstufung gilt, dass leistungsorientierte Massnahmen in ihrer Wirkung nicht durch solche Begrenzungen beeinträchtigt werden sollen. Wir sollten mit der Diskussion, ob kleine oder grosse Betriebe besser oder schlechter sind, aufhören. Es ist nicht am Staat, die einen oder die anderen mit Begrenzungen dieser Art zu begünstigen oder zu benachteiligen. Wenn ein Betrieb sich weiterentwickeln und wachsen will, dann sollten wir das nicht mit Beitragsabstufungen behindern.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.
Den Einzelantrag Bourgeois habe ich erwähnt.
Ich bitte Sie noch einmal, das Konzept des Bundesrates zu unterstützen, keine einzelnen Direktzahlungsinstrumente infrage zu stellen. Das Konzept ist austariert, es ist modelliert, es führt zu Produktionsunterstützung, es führt zu zusätzlicher Nachhaltigkeit. Ich habe heute Morgen ausführlich geschildert, dass es die Einkommen stützt. Es stützt die betrieblichen Einkommen, und es fördert auch das Sektoreinkommen.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.