preparatory:AB 146605
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-19
Wortprotokoll
Herr Präsident, ich beuge mich Ihrem Ansinnen. Es ist einfach so, dass jene, die in dieser Arbeit drin sind, insbesondere die Kommissionssprecherinnen und -sprecher, am wenigsten sprechen können. Alle anderen, die Fragesteller, können eine lange Diskussion anzetteln. Wir halten uns jeweils kurz.
Ich spreche also jetzt zu Artikel 71 Absatz 2; es geht dabei um die Voraussetzungen für Sömmerungsbeiträge. Ich möchte Sie bitten, bei Absatz 2 einem Zusatz zuzustimmen. Er nimmt ein Anliegen des Tierschutzes auf. Es geht um die Beiträge, die man für die Sömmerung bekommen soll. Auch vonseiten des Tierschutzes wurde erklärt, dass das nur geht, wenn die Tiere kontrolliert oder wenigstens mit einer anderen geeigneten Massnahme geschützt werden. Es geht also zum Beispiel um Schafe auf einer Sömmerungsweide: Es braucht keinen Schafhirten, der jeden Tag die Tiere zählt und schaut, wie es ihnen geht, obwohl das nicht ganz falsch wäre, denn jedes Jahr gibt es jede Menge Schafe, die verunfallen und abstürzen, und es wird nicht weiter nach ihnen geschaut. Es geht aber vor allem auch darum, dass die Tiere geschützt sind, wenn zum Beispiel ein Angriff durch einen Wolf oder etwas Ähnliches vorkommen könnte. Dazu braucht es keinen Hirten, sondern einen Hirtenhund.
Auch bei den anderen Tieren, bei den Rindern, ist es nichts als richtig, wenn man nach ihnen schaut, wenn man sie täglich kontrolliert. Auch wenn es Tiere sind, die noch keine Milch geben und die man nicht jeden Tag melken muss, ist es eine Frage des Umgangs mit den Tieren, dass man jeden Tag schaut, wie es ihnen geht, dass man Kontrollen macht und dann auch feststellt, wenn das eine oder andere Tier Hilfe braucht, weil es krank ist.
Wenn hier schon Beiträge gesprochen werden, möchte ich Sie deshalb bitten, sie an eine solche Kontrolle zu binden.