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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-07

Wortprotokoll

Ich bedanke mich als Erstes für Ihre wohlwollende Aufnahme unseres Berichtes und leite diesen Dank natürlich weiter an meine Verwaltung, insbesondere an das Seco, das für diesen Bericht massgeblich zuständig ist.

Wie Sie wissen, sind unsere Beziehungen zu unserer unmittelbaren Nachbarschaft in den letzten Jahren in die Schlagzeilen geraten, dies auch im Zusammenhang mit wirtschaftsrelevanten Themen. Wie Sie alle auch gesagt haben, unterhalten wir gleichzeitig in den grenznahen Räumen mit unseren Nachbarstaaten die intensivsten Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Diese intensiven Wirtschafts- und Handelsbeziehungen sind für unsere Innovationskraft, für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand von allergrösster Bedeutung. Ich habe in der Kommission von den Motoren in unserer unmittelbaren Nachbarschaft gesprochen, die für unser Wohlergehen sehr wichtig sind.

Der Bundesrat widmet das Schwerpunktkapitel des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2012 diesen Grenzregionen. Er erachtet ein über das Wirtschaftliche hinausgehendes gutes Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten als zentral. Probleme in den Grenzregionen müssten eigentlich rasch und einvernehmlich gelöst werden können, damit das Verhältnis zu den Nachbarstaaten und damit auch zur EU insgesamt möglichst nicht belastet wird.

Die Aspekte, die uns beschäftigen, sind genannt worden. Es geht um den Fluglärm rund um den Flughafen Zürich. Es geht mit Italien um die Besteuerung der Grenzgänger, es geht um Aversionen gegen Grenzgänger im Raume Genf und im Tessin. Es geht um aufwendige Zollverfahren. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wir das eine oder andere kleine Grenzproblem auch gelöst haben, z. B. mit Italien die Frage der Solarpanels.

Wir verfolgen eine räumlich differenzierte und mit den regional zuständigen Behörden koordinierte Strategie. Dem Bundesrat sind in diesem Zusammenhang fünf Handlungsfelder zentral wichtig:

1. Bei der Förderung der Standortqualität und der Wettbewerbsfähigkeit leisten die neue Regionalpolitik und das Programm Interreg sowie die Agglomerationsprogramme zur Standortattraktivität städtischer Gebiete mit Grenzanstoss wertvolle Beiträge zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

2. Bei der Arbeitsmarktpolitik ist die Personenfreizügigkeit aus Sicht des Bundesrates einmal mehr ein Erfolgsmodell. Die Schweiz will daran im ureigenen Interesse festhalten und weitere Vorkehrungen konsequent durchsetzen. Wir sind also mit Vollzugsfragen gefordert, um die letztes Jahr in diesem Haus beschlossenen flankierenden Massnahmen gegen die Scheinselbstständigkeit sowie die Solidarhaftung umzusetzen.

3. In der Aussenwirtschaftspolitik sind für den Bundesrat die erleichterten Zollverfahren und der weitere Abbau von Handelshemmnissen ein Anliegen. Damit sind z. B. die radiometrischen Kontrollen gemeint, die uns Italien auferlegt; das ist so eine unschöne Grenzkonfliktsituation, die wir aber in der nächsten Zeit, hoffe ich, bereinigen können sollten. Marktzugangsverbesserungen im Verhältnis zu den Nachbarländern erfordern aber auch Liberalisierungsanstrengungen im Inland. Es wurde soeben gesagt: Aussenwirtschaftspolitik ist Innenwirtschaftspolitik. Wir sind in der Agrardebatte weit und in die richtige Richtung vorangekommen, und es ist für unsere Aussenwirtschaftsbeziehungen - denken Sie auch an den Einkaufstourismus! - erheblich, ob wir in diesem Land die Fleischpreise näher an diejenigen der unmittelbaren Nachbarschaft angleichen können.

4. Bei den Infrastrukturen sind die Prioritäten und die Bedürfnisse der Schweiz und der Nachbarstaaten nicht immer gleich gelagert. Hier wird es weiterhin darum gehen müssen, dass wir die Zusammenarbeit intensiv gestalten können. Ich denke da an die Zufahrtsstrecken der Neat, ich denke aber auch an den Anschluss der Schweiz an die Hochgeschwindigkeitsstrecken.

5. Bei der Bildung, der Forschung und der Innovation intensivieren wir unsere Bemühungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Berufsbildung, in der Weiterbildung, in der Mobilität von Lehrpersonen, aber auch in der Mobilität von Lernenden und beim Aufbau von gemeinsamen Netzwerken.

Die Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten können sich nur im Kontext eines geregelten Verhältnisses zur Europäischen Union, unseres wichtigsten Wirtschaftspartners, gut entwickeln. In diesem Zusammenhang ist die Lösung der institutionellen Fragen eine Voraussetzung für den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen. Die Gespräche zu den institutionellen Lösungsansätzen haben am 29. Januar auf hoher Beamtenebene begonnen; parallel dazu werden im [PAGE 135] laufenden Jahr der Dialog zur Unternehmensbesteuerung und auch die Diskussion um den Beitritt Kroatiens, d. h. die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens, im Vordergrund stehen. So viel zur unmittelbaren Nachbarschaft.

Dann hat für den Bundesrat die Aushandlung der Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der Europäischen Union erstrangige Priorität. Sie haben es bereits erwähnt: 2012 traten die Efta-Freihandelsabkommen mit Hongkong, der Ukraine und Montenegro in Kraft. Wir haben die Efta-Verhandlungen mit den zentralamerikanischen Staaten fast zum Abschluss bringen können; das wird in den nächsten Monaten definitiv machbar sein. Mit hoher Intensität weitergeführt wurden die bilateralen Verhandlungen mit China, und im Efta-Kontext wurden die Verhandlungen mit Indien, Indonesien, der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan und auch mit Bosnien-Herzegowina fortgesetzt. Neu haben wir im Berichtsjahr Efta-Verhandlungen mit Vietnam und Malaysia aufgenommen.

Die offensiven wie defensiven Interessen dieser Länder unterscheiden sich zum Teil erheblich von jenen der Schweiz. Die Schweiz sieht sich zunehmend mit Forderungen konfrontiert, welche mit unserer nationalen Politik nicht ohne Weiteres vereinbar sind. Das betrifft insbesondere den Marktzugang für Landwirtschaftsprodukte und die Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen. Ein erfolgreicher Abschluss dieser Verhandlungsprozesse ist nicht selbstverständlich. Eine gewisse Reform- und Öffnungsbereitschaft seitens der Efta, aber vor allem auch seitens unseres Landes, sind unabdingbar.

Eine neue Herausforderung stellt die Aushandlung von handelsrelevanten Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung dar. Schwellen- und Entwicklungsländer teilen die Auffassung nicht, dass diese Themen unmittelbar handelsrelevant sind, und vermuten hinter solchen Bestimmungen gar protektionistische Absichten. Deshalb sucht die Schweiz mit jedem Verhandlungspartner individuelle Lösungen, was die Verhandlungen natürlich erschwert oder erschweren kann und auf jeden Fall zu Verzögerungen führt.

Dann ein Wort zur Freihandelsdiskussion USA/Europäische Union: Die High Level Working Group on Jobs and Growth hat ihren Bericht Mitte Februar 2013 abgeliefert und empfiehlt, dass die Verhandlungen zwischen diesen beiden grossen Wirtschaftsblöcken über ein umfassendes Freihandelsabkommen aufzunehmen seien. Auf politischer Ebene wurde signalisiert, auch wirklich in diese Richtung gehen zu wollen. Je nach Natur und Inhalt eines allfälligen Abkommens zwischen unseren beiden grössten Handelspartnern bestünde dann ein Diskriminierungspotenzial für unsere Wirtschaft. Dies würde vor allem dann zutreffen, wenn die EU einen besseren Marktzugang aushandeln könnte, als ihn die Schweiz geniesst; dies in Bereichen, an welchen wir vor allem ein Interesse haben. Aber ich will Sie ein wenig beruhigen: Wir verfolgen diese Entwicklung natürlich mit aller Intensität. Wir werden alles daransetzen, dass wir nicht in Verzug geraten; wir wollen unser Land nicht in irgendeiner Form diskriminiert sehen.

Ein Wort zum Thema Rohstoffe: In Zeiten knapper und teurer werdender Rohstoffe ist die Rohstoffversorgung nach wie vor primär Sache der Privatwirtschaft. Dazu haben sich auch die Wirtschaftsverbände geäussert. Sie haben sehr eindeutig bestätigt, dass sie es als Privatsache belassen wollen. Der Bund kann und will aber in diesem Kontext doch drei Handlungsfelder bearbeiten:

Erstens verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu Rohstoffen soweit möglich auf die Agenden multilateraler Organisationen wie der WTO oder der OECD zu setzen, weil man im bilateralen Rahmen in aller Regel das Thema Rohstoffe nicht wirklich diskutieren kann. Zweitens verfolgt der Bund eine angemessene Politik der Vorratshaltung. Pflichtlager haben noch nicht wirklich ausgedient. Drittens geht es um die Förderung von Substitution und Recycling von Rohstoffen und von Wissensaufbau im Rohstoffbereich.

Sie haben es gesagt: Die Schweiz ist ein weltweit bedeutender Rohstoffhandelsplatz geworden. Der Bundesrat freut sich einerseits über den Beitrag zu unserer Volkswirtschaft, ist sich andererseits aber auch der Risiken und der Kritik bewusst. Die von der interdepartementalen Plattform erarbeitete Bestandesaufnahme und die dazugehörenden Empfehlungen werden vom Bundesrat in der nächsten Zeit diskutiert. Zudem wirkt die Schweiz bereits aktiv bei zahlreichen internationalen Initiativen mit, die Standards zur Minderung der Risiken im Rohstoffsektor erarbeiten, und beteiligt sich an deren Finanzierung.

Zum Stichwort Nachhaltigkeit: Die Uno-Nachhaltigkeitskonferenz "Rio plus 20" hat die Themen Nachhaltigkeit und grüne Wirtschaft stärker ins Bewusstsein von Politik und Wirtschaft gerückt. Die Schweiz beteiligt sich an der beschlossenen Ausarbeitung globaler Nachhaltigkeitsziele, welche dann die Millenniums-Entwicklungsziele ab 2015 ablösen sollen. Auf nationaler Ebene hat der Bundesrat am 27. Februar 2013 die Weiterentwicklung der Politik des Bundes zur grünen Wirtschaft beschlossen. Unter anderem verfolgt der Bundesrat das Ziel, offene Stoffkreisläufe zu schliessen, und sieht dazu neue Bestimmungen im Umweltschutzgesetz vor. Diese Gesetzesänderungen sind ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft", welche der Bundesrat ablehnt.

Gemäss dem soeben publizierten Bericht des Bundesrates zum Postulat Bourgeois, "Grüne Wirtschaft", versteht der Bundesrat die grüne Wirtschaft als eine ressourcenbezogene politische Zielsetzung für die gesamte Wirtschaft; der Bundesrat definiert nicht etwa einen grünen Wirtschaftssektor. Wirtschaftspolitische Vorteile dank einer Politik der grünen Wirtschaft ergeben sich aber erst längerfristig durch die Vermeidung von Umweltproblemen.

Im Zusammenhang mit den Investitionsschutzabkommen prüfte eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe im letzten Jahr, wie diese Abkommen dem Aspekt der Nachhaltigkeit noch stärker Rechnung tragen können. Gestützt auf diese Analyse wurden neue Zusatzbestimmungen ausgearbeitet, welche von der Schweiz in künftige und auch laufende Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen eingebracht werden. Damit wurde einem Anliegen Nachachtung verschafft, das im Nationalrat anlässlich der Diskussion des Aussenwirtschaftsberichtes in den vergangenen Jahren immer wieder vorgebracht worden ist. Wir haben also geliefert.

Aber jetzt sind wir beim Investitionsschutzabkommen mit Tunesien, welches als Beilage des vorliegenden Berichtes zur Genehmigung ansteht. Dieses Abkommen trägt der Nachhaltigkeit Rechnung, allerdings nur in der Präambel. Dort wird explizit darauf hingewiesen, dass das Abkommen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen soll. Weiter wird festgehalten, dass die Ziele des Abkommens erreicht werden sollen, ohne die Gesetzgebung zu Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz zu lockern. Da das Investitionsschutzabkommen mit Tunesien bereits in den Jahren 2009/10 ausgehandelt wurde, sind die im letzten Jahr erarbeiteten neuen Bestimmungen, wie gesagt worden ist, darin noch nicht enthalten. Die Schweiz und Tunesien haben im Oktober des letzten Jahres trotzdem beschlossen, das Investitionsschutzabkommen zu unterzeichnen.

Die tunesische Regierung ist nach den politischen Umwälzungen bemüht, die wirtschaftliche Situation im Land wieder zu normalisieren. Ein besonderes Interesse gilt dabei der Förderung von ausländischen Investitionen. Mit der raschen Inkraftsetzung des Investitionsschutzabkommens können wir einen wertvollen Beitrag dazu leisten, und wir können auch zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Schweizer Investoren in Tunesien beitragen.

Ich lade Sie also ein, das Investitionsschutzabkommen mit Tunesien, die Änderung des Efta-Übereinkommens und den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2012 zu genehmigen. Damit habe ich auch zum Rückweisungsantrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg gesprochen.

Noch einmal: Es geht darum, dass sich Tunesien möglichst schnell stabilisieren kann, dass in Tunesien möglichst schnell normale Verhältnisse hergestellt werden können, dass die wirtschaftliche Entwicklung befördert wird. Wir würden ein falsches Zeichen setzen, wenn wir das [PAGE 136] Investitionsschutzabkommen, wie jetzt vorgelegt, hinausschieben und neu verhandeln wollten, weil wir damit mindestens ein bis zwei Jahre verlieren und so dem betroffenen Land, Tunesien, eine Chance entziehen würden. Es geht auch darum, auf diesem Weg einen gewissen Migrationsdruck einzudämmen. Vielleicht gestatten Sie mir noch die Bemerkung, dass die Schweiz traditionell der sechstwichtigste ausländische Investor in Tunesien ist. Es ist also erheblich, ob Schweizer Investoren in diesem Land unter einem Abkommen investieren und damit helfen, das Land voranzubringen. Was die Ziffern 1 bis 4 des Rückweisungsantrags betrifft, so sind das im Wesentlichen die im letzten Jahr durch die Arbeitsgruppe ausgehandelten und dann empfohlenen Zusatzbestimmungen, die jetzt in laufenden und neuen Verhandlungen aufgenommen werden.

Ich bitte Sie, das Investitionsschutzabkommen mit Tunesien nicht zurückzuweisen und es zu genehmigen. Es ist vor allem auch im Interesse des betroffenen Landes.

Ich komme kurz zu ein paar Fragen, die gestellt worden sind: Frau Nationalrätin Riklin, wenn es um grenzüberschreitende Handelsbeziehungen geht, hat der Bundesrat in Sachen Mehrwertsteuer nicht resigniert, aber er hat den parlamentarischen Willen zu respektieren.

Sie haben gefragt, welches die Bedeutung des Elektrizitätsabkommens sei. Seine Bedeutung ist ausserordentlich gross - für uns, aber auch für die Europäische Union. Wir sind also nicht "demandeur", sondern die Situation ist "balanced"; beide Seiten haben grosses Interesse an diesem Abkommen. Allerdings ist über lange Monate hinweg immer wieder gesagt worden, es brauche eine Klärung der institutionellen Fragen, bevor man dieses Dossier wirklich zu Ende verhandeln könne.

Herr Nationalrat Aebi hat vor allem den Steuerstreit mit Deutschland und die Flughafenfrage angesprochen. Ich brauche das nicht zu kommentieren. Ich habe vorhin in meinen generellen Ausführungen gesagt: Es ist wichtig und im gegenseitigen Interesse, dass wir solche störenden Grenzfragen möglichst effizient und klar lösen. Sie haben die beiden gewichtigsten Fragen angesprochen - weil sie so wichtig sind, kann man sie nicht einfach über Nacht lösen. Es braucht Zeit. Es gilt auch bei diesem Dossier, dass Qualität vor irgendeinem zeitlichen Moment stehen muss.

Das Votum von Nationalrat Walter Müller will ich so quittieren: Ja, es geht darum, dass wir dieses Land fit machen, dass wir dieses Land auf künftige Herausforderungen im Zusammenhang mit unserer Internationalität vorbereiten. Wir sind in verschiedenen Dossiers - administrative Entlastung, Kartellgesetzrevision, Agrarreform - grundsätzlich auf gutem Weg. Aussenwirtschaftspolitik ist Binnenwirtschaftspolitik und umgekehrt. Wir haben in erster Linie in unserem Land die Chance, uns auf die internationalen Herausforderungen einzustellen.

Zu Frau Nationalrätin Haller: Es stört, wie sich der Einkaufstourismus entwickelt hat. Es geht zweifellos um Kostenfragen - die Frage der Landwirtschaftsprodukte und des Fleischpreises habe ich angetippt. Es geht aber auch um Events; dies bedeutet Familienausflug und unkonventionelle Shoppingzeiten. Wir kommen heute mit den von Herrn Lombardi und Herrn Abate eingereichten Vorstössen noch auf dieses Thema zurück.

Last, but not least: Wir sind eine KMU-Wirtschaft. Wir haben unsere Politik massgeblich auf unsere KMU auszurichten; wir haben sicherzustellen, dass sie die bestmöglichen Rahmenbedingungen haben, damit sie ihrerseits binnenmarktlich, aber auch im internationalen Handel zum Zuge kommen. Das ist bisher sehr gut gelungen.

Wir dürfen nicht müde werden. Der Aussenwirtschaftsbericht zeigt Ihnen auf, dass noch sehr viel zu tun ist und wir mit vereinten Kräften daran arbeiten müssen. Die kommenden Jahre werden uns mehr herausfordern, als dies die letzten Jahre getan haben.

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