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preparatory:AB 14680

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Es geht jetzt einfach darum, ein Konsequenztraining zu machen. Wenn wir beschlossen haben, dass wir einen Systemwechsel wollen, dann wollen wir ihn, und dann machen wir nicht wieder überall Ausnahmen, indem wir irgendwelche Abzüge zulassen. Die Minderheit I will, dass wir auch hier keine Abzüge zulassen. Das schweizerische Steuerrecht behandelt die als Einzelfirma geführten Unternehmen in anderer Weise als jene Unternehmen, die in Form einer juristischen Person geführt werden. Der Antrag der Minderheit Raggenbass erscheint deshalb der Verwaltung wie auch mir als ein Fremdkörper in diesem System.

Wir haben eine Expertenkommission für die rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung eingesetzt, und diese hat festgestellt, dass wir nicht alles rechtsformneutral besteuern. Da wir zurzeit diesen Bericht noch nicht besprochen haben, wäre es vernünftig, darauf zu warten, dass wir von dort Hinweise bekommen, was wir in diesem Zusammenhang machen sollen.

Wir haben in der Kommission vonseiten der Verwaltung gehört, dass es - bei Annahme dieses Antrages der Minderheit Raggenbass - möglich ist, dass irgendeine natürliche Person irgendeiner juristischen Person, die zu den KMU gehört, ein Darlehen gibt und Hypotheken auf irgendeiner Liegenschaft des Privatvermögens aufnimmt. Das ist eigentlich nicht das, was wir steuerlich entlasten wollen, und deshalb möchte ich Sie bitten, im Sinne eines Konsequenztrainings keine Ausnahmen für jene Leute zu machen, die allenfalls in der Lage sind, ein Darlehen zu gewähren, sondern dass wir hier ganz konsequent sagen: keine weiteren Abzüge!