preparatory:AB 146934
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Ich habe schon in meinem Eintretensvotum angekündigt, dass ich nochmals auf die Frage der Umsetzung der Verfassungsgrundsätze zu sprechen komme.
Wir haben jetzt mit dieser Vorlage eine stärkere Ausrichtung der Direktzahlungen auf gemeinwirtschaftliche Leistungen und damit die Bindung der Direktzahlungen an konkrete Leistungen. Das ist mir sehr wichtig. Nur, diese Leistungen, Herr Bundesrat, müssen wir messen können. Woran lassen sich solche Leistungen am besten messen? Wohl, indem man Ziele vorgibt. Darum ist es mir sehr wichtig zu verankern, was wir mit diesen Direktzahlungen erreichen wollen. Ich habe ganz am Anfang in meinem Eintretensvotum kritisiert, dass wir eigentlich die Summe der monetären Mittel von Anfang an definieren und dann nach politischer Opportunität auf die verschiedenen Direktzahlungen verteilen. Wir haben keine Zielvorgaben, die festlegen, wohin wir wollen, wir haben keine Qualitätsvorgaben, und wir haben keine Messgrössen.
Jetzt kann man sagen, das sei für die heutige Verabschiedung des Gesetzes nicht eminent wichtig. Nur, dieses Gesetz betrifft eine Zeitdauer von vier Jahren. Nachher werden wir die Agrarpolitik in einem nächsten Paket weiterführen, modifizieren. Da müssen wir doch eigentlich auch wissen, was die Wirkung der heute beschlossenen Mittelzuteilung ist. Wir haben sie ja noch nicht fertig beschlossen. Das "Filetstück" mit den Tierbeiträgen steht ja noch aus. Aber wenn wir jetzt mal davon abstrahieren, dann müssen wir doch festhalten, dass wir noch nicht definiert haben, welche Ziele wir erreichen wollen. Ich denke, das ist eine Unterlassung, die es uns auch viel schwerer macht, in vier Jahren die nächste Etappe der Agrarpolitik zu definieren.
Ich weiss, dass das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt eigentlich Umweltziele definiert haben. Ich verstehe nicht, warum die Kommission in diesem Gesetz nicht eine solche Definition zur Überprüfung aufgenommen hat. Dann würde man sehen, ob man die Ziele erreicht, und wenn man sie nicht erreicht, könnte man eine Analyse machen, die aufzeigt, warum man sie nicht erreicht, und dann müsste man dieses Direktzahlungssystem allenfalls ergänzen oder modifizieren. Es geht nicht nur um die Beiträge für ökologische Anliegen, es geht genauso um die Versorgungssicherheitsbeiträge. Ich bin der Meinung, dass man das in der Kommission verpasst hat. Ich habe mich noch mit dem Kommissionspräsidenten unterhalten. Er hat gesagt, sie hätten dieses Anliegen in einer Motion aufgenommen, die wir ja dann anschliessend besprechen werden. Diese Motion verlangt das, was ich jetzt verlange - einfach erst in vier Jahren, das heisst, die Resultate werden dann in acht Jahren vorliegen. Das scheint mir einfach zu spät zu sein.
Ich könnte mir noch einen Zwischenweg vorstellen, Herr Bundesrat. Ich wäre allenfalls bereit, diesen Antrag zurückzuziehen, wenn wir von Ihnen hören, wie Sie diese Monitoringfragen zu behandeln gedenken, also die Frage, was für Ziele man mit diesem Direktzahlungssystem erreichen will. Sie können uns vielleicht aufzeigen, was Ihr Departement hier für die nächsten vier Jahre plant. Sie sind ja auch frei, Ziele intern zu definieren - zum Teil kann man sie übernehmen, weil sie schon definiert wurden - und uns anschliessend einen Bericht über diese nächsten vier Jahre vorzulegen, als Basis für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Mir ist es also zu wenig, nur eine Motion zu verabschieden, die sich nicht auf diese Revision bezieht, sondern erst auf eine Revision für 2018 und die folgenden Jahre. Das wäre sicher eine Unterlassung, die wenig Verständnis hervorrufen würde. Wir stellen die Weichen, wir wollen auch wissen, was diese Weichenstellung bewirkt, welche Ziele erreicht werden und welche nicht. Von daher möchte ich diesen Antrag im Moment aufrechterhalten.
Ich bin gespannt, was der Herr Bundesrat sagt und wie er mit Zielvorgaben und Zielerreichungen in den nächsten vier Jahren umzugehen gedenkt.